Auch drei Somalier profitieren von kirchlicher Obhut: Immer mehr Fälle von Kirchenasyl

vor etwa 7 Stunden

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Immer mehr Migranten erhalten Kirchenasyl, auch um einer Abschiebung zu entgehen. Auch die drei Somalier, die Anfang Mai eigentlich an der Grenze abgewiesen worden waren, sind jetzt in einer Berliner Kirche untergebracht, berichtet die Bild. Hier könnten sie Kirchenasyl erhalten – und somit einer Ausweisung nach Polen oder Litauen entgehen, die im Raum steht, weil das Land für einen Asylvorgang verantwortlich ist, in dem ein Migrant zuerst das EU-Territorium betreten hat.

Über Polen waren die Somalier in einer fragwürdigen Aktion nach Deutschland eingereist – obwohl sie zuvor dreimal von der Bundespolizei abgelehnt worden waren und auch trotz eines zu ihren Gunsten ausgefallenen Eilverfahrens noch keine Einreisepapiere besaßen. Eigentlich hätten sie in einer Unterkunft für Dublin-Verfahren untergebracht werden müssen, wo dann entschieden worden wäre, in welchem EU-Land ihr Asylantrag bearbeitet werden könnte – doch im Juni tauchten die Somalier dann in Berlin auf (mehr dazu hier).

Würden sie Kirchenasyl erhalten, könnten sie sich vor der Rückführung in das entsprechende EU-Land schützen. Mittlerweile ist ein solches Vorgehen keine Seltenheit mehr. „Rechtsgültig verfügte Abschiebungen werden somit über Monate verzögert oder scheitern ganz, weil wichtige Fristen verstreichen“, kritisiert ein Asyl-Sachbearbeiter gegenüber der Bild.

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zufolge gab es allein im vergangenen Jahr 2.386 Fälle von Kirchenasyl – Tendenz steigend. 2023 waren es noch 2.065 Fälle. Insgesamt nahmen Kirchen im vergangenen Jahr 2.966 Personen in ihre Obhut und schützten sie somit vor einer drohenden Abschiebung. Besonders pikant: In den meisten Fällen ging es um Zurückweisungen in Drittstaaten, also jene, die nach der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig sind.

Einzig 39 Fälle gingen auf Ausweisungen in außerhalb der EU liegende Länder zurück. Eigentlich soll Kirchenasyl nur gewährt werden, wenn eine Gemeinde oder ein religiöser Orden bei einer Abschiebung eine Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit der Betroffenen vermutet, um ihnen so mehr Handlungszeit zu verschaffen. Zwar kann der Staat eine Abschiebung immer noch durchsetzen, Kirchenasyl wird mittlerweile jedoch toleriert und zumeist nicht angefochten.

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