
Deutschland blickt noch immer schockiert nach Aschaffenburg: Der 28-jährige Afghane Enamullah Omarzai griff im Schöntal-Park eine Kindergarten-Gruppe an, tötete zwei Menschen, darunter ein Kind, und verletzte zwei Menschen schwer.
Doch dies ist nicht der einzige Angriff auf Kinder, der sich in Aschaffenburg zutrug: Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte ein 30-jähriger Syrer mit einem Messer den Innenhof eines Kindergartens gestürmt, ein Mädchen am Arm gepackt. Die Kindergärtnerinnen brachten alle Kinder in das Gebäude. In der Polizeimeldung heißt es: „Als das Personal und die Kinder sich im Gebäude befanden, stand er, dem Sachstand nach, vor der Fensterscheibe und hielt hierbei weiter das Messer in der Hand.“
Die Polizei überwältigte den Syrer nach Eintreffen mit Pfefferspray und brachte ihn in eine psychiatrische Einrichtung. Dort ergab eine Untersuchung: Es bestehe kein Risiko für eine Fremdgefährdung durch eine psychische Krankheit. Der Tatverdächtige wurde wieder entlassen und auf freien Fuß gesetzt.
Einzige Auflage: Der Syrer wurde mit einem Aufenthaltsverbot für Kindergärten belegt, durfte sich diesen Einrichtungen nicht mehr nähern.
Der Tatort vom Mittwoch in Aschaffenburg.
Das Polizeipräsidium Unterfranken schrieb dazu: „Der 30-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Donnerstag in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Nach Begutachtung durch einen Arzt konnten jedoch keine Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung durch eine psychische Krankheit festgestellt werden, sodass er wieder entlassen werden musste. Auch fortan ist der Mann mit einem Aufenthaltsverbot für einschlägige Bereiche wie Kindergärten belegt, das mit verstärkter Präsenz nun engmaschig durch die Polizei überwacht wird.“
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf das mögliche Versagen der Sicherheitsbehörden in der Stadt. Der Schöntal-Park, in dem Omarzai am Mittwoch die Kinder, war zuvor von der Polizei als „gefährlicher Ort“ deklariert worden. Doch Aschaffenburgs Polizeichef Frank Eckhardt hatte gegenüber Main-Echo betont, er halte diese Bezeichnung für „sehr ungünstig“, denn: „Es heißt nämlich nicht, dass es für die Menschen, die hier durchgehen, gefährlich ist, dass sie um Leib oder Leben fürchten müssen.“ Und betonte: „Es ist nach wie vor so, dass für einen Bürger es keine Gefahr bedeutet, hier durchzugehen, bei Tag und bei Nacht.“
Eine fatale Fehleinschätzung, wie die Tat von Mittwoch zeigt …
Lesen Sie auch: „Man muss im Park nicht um Leib und Leben fürchten”, sagte die Aschaffenburger Polizei noch im November