Auf den Trusted Flagger folgt die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle: Diese linken Klima-Aktivisten sind die zweite Instanz der neuen Zensur

vor 7 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Die Zulassung der Meldestelle „REspect“ als Trusted Flagger sorgte in den vergangenen Tagen für Aufmerksamkeit.

NIUS-Recherchen hatten gezeigt, dass mit „REspect“ künftig eine Organisation über Meinungsäußerungen im Netz wacht, hinter der ein kompliziertes Netz aus staatlichen Stellen, Politik und Geheimdienst steckt, das maßgeblich von der grünen Partei aufgebaut wurde. Zudem hat der Leiter von „Respect“, der Islamgelehrte Ahmed Gaafar, an der Al-Azhar-Universität in Kairo studiert, die Kritikern als Brutstätte des Islamismus gilt.

Nun belegen Recherchen von NIUS, dass auch eine weitere von der Bundesnetzagentur berufene Instanz, die Meinungsäußerungen im Netz überprüfen soll, von linken Aktivisten dominiert wird.

Hintergrund der Neuregelung ist der Digital Services Act (DSA). Das EU-Gesetz soll Plattformen stärker in Haftung für die Inhalte nehmen, die Nutzer veröffentlichen, und die Plattformen dazu zwingen, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Nutzer können verdächtige Inhalte entweder direkt bei der Plattform melden oder über einen Trusted Flagger. Der überprüft die Meldung und leitet sie gegebenenfalls an die Plattform weiter, die diese Meldung dann prioritär behandeln und entscheiden muss, was mit dem gemeldeten Beitrag geschieht.

Dabei kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Entweder ist beispielsweise der Nutzer, dessen Beitrag entfernt wurde, nicht einverstanden mit der Entscheidung. Oder jemand, der einen Beitrag vergeblich gemeldet hat, möchte nochmals auf eine Löschung drängen. Für diese Fälle sieht der DSA eine sogenannte außergerichtliche Streitbeilegung vor: Die zuständige Stelle überprüft den Fall noch einmal und gibt dann eine Empfehlung darüber ab, wie mit dem gemeldeten Beitrag verfahren werden soll. Die Entscheidung der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle ist nicht bindend. Sie soll dem Nutzer dabei helfen, die Erfolgsaussichten eines möglichen Gerichtsverfahrens einzuschätzen. Die Plattformen wiederum sind verpflichtet, zu prüfen, ob etwas gegen die Umsetzung der Entscheidung der Streitbeilegungsstelle spricht. Um Aufwand und Kosten zu sparen, so ist anzunehmen, werden die Plattformen den Empfehlungen der Streitbeilegungsstelle größtenteils folgen.

Die außergerichtliche Streitbeilegung wirft Fragen auf: Es ist, nach dem Trusted Flagger, eine zweite Instanz, die über Meinungsäußerungen richten soll, ohne dass ein Gericht eingeschaltet ist. Welcher Nutzen soll in einem Rechtsstaat davon ausgehen, zahlreiche Institutionen zu einer Art Paralleljustiz zu ermächtigen, ohne dass diese die strengen Regeln des Justizapparates befolgen müssen? Und wie kann auf diese Weise die Neutralität gewahrt werden?

Zuständig für die Umsetzung des DSA in Deutschland: Klaus Müller (links), ein enger Vertrauter von Wirtschaftminister Habeck (rechts).

Dass, ähnlich wie bei den Trusted Flaggern, auch im Falle der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen erhebliche Zweifel an der Neutralität bestehen, zeigt eine Entscheidung der Bundesnetzagentur aus dem August. Nahezu unbemerkt von großen deutschen Medien zertifizierte die Behörde am 12. August die User Rights GmbH als Streitbeilegungsstelle, die zunächst für Instagram, TikTok und LinkedIn zuständig ist. Klaus Müller, Grünen-Politiker und Präsident der Bundesnetzagentur, sagte dazu: „Die Zertifizierung der ersten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, die Regeln des DSA in Deutschland konsequent umzusetzen.“ Die User Rights GmbH habe, so heißt es in der Mitteilung, „insbesondere ihre Unabhängigkeit und Überparteilichkeit, ihre Sachkenntnis über die geltenden Rechtsnormen und die Nutzungsbedingungen der Online-Plattformen sowie eine rasche und effiziente Vorgehensweise des Schlichtungsverfahrens nachgewiesen.“

Doch gerade die Überparteilichkeit der User Rights GmbH wird durch Aussagen zweier ihrer Gründer infrage gestellt. Gegründet wurde das Unternehmen in diesem Jahr, extra zu dem Zweck, als Streitbeilegungsstelle tätig zu sein. Die Gründer sind Prof. Dr. Stephan Breidenbach, Raphael Kneer und Niklas Eder.

Lisa Badum (Grüne; zweite von links) zusammen mit Julian Zuber, Lea Nesselhauf und Stephan Breidenbach vom Verein GermanZero.

Raphael Kneer, wie er sich auf der Website seiner Kanzlei präsentiert.

Niklas Eder. Quelle: User Rights GmbH

Zwei der drei Gründer der User Rights GmbH treten also in der Öffentlichkeit wie links-grüne Aktivisten auf. Zwar werden in der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle der User GmbH ausschließlich Volljuristen die Meldungen prüfen. Auch erhält das Unternehmen hierfür kein Geld vom Staat, sondern wird von den Plattformen entlohnt. Auf NIUS-Anfrage betont das Unternehmen: „Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter wurde im Zertifizierungsprozess von der Bundesnetzagentur nach Art. 21 Abs. 3 DSA umfassend geprüft. Die Vorschriften sind zentraler Bestandteil der europäischen Gesetzgebung, um ideologische oder politische Einflussnahme im Rahmen der Streitschlichtung zu verbieten. Die Juristen, die die Streitschlichtung (sogenannte Streitschlichter) durchführen, müssen ebenfalls unabhängig und unparteiisch sein und dies regelmäßig schriftlich versichern und nachweisen.“

Dennoch könnte der Einfluss des Unternehmens sich auf den Meinungsbildungsprozess ungünstig auswirken. Insbesondere die Verwendung des Begriffs „Hass und Hetze“ durch Raphael Kneer fällt auf, da es sich hierbei um einen Kampfbegriff linker Politiker handelt, um Kritiker zu verunglimpfen. Auch die Bezugnahme auf Renate Künast ist bedenklich, wirft doch selbst bei den Grünen kaum jemand so großzügig wie Künast mit dem Wort „Desinformation“ um sich, um abweichende Meinungen zu diffamieren.

Aus den Worten von Bundesnetzagentur-Chef Müller aus dem August geht hervor, in welche Richtung die Rolle der User Rights GmbH sich entwickeln könnte: „Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren. Dies gilt, wenn illegale Inhalte nicht gelöscht, Accounts gesperrt oder eben nicht gesperrt werden.“ In zwei der drei Szenarien, die Müller beschreibt, wird die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle angerufen, weil die Plattform zu wenig gelöscht hat: weil „illegale Inhalte nicht gelöscht“ oder Accounts „nicht gesperrt“ wurden. Wer trotz eifrigen Meldens von unerwünschten Beiträgen also keinen Erfolg erzielt, bekommt mit der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle eine zweite Möglichkeit, auf die Löschung zu pochen.

Umso wichtiger wäre es, dass die User Rights GmbH die Kriterien der Überparteilichkeit erfüllt. Die Äußerungen ihrer Gründer lassen daran zumindest zweifeln.

Lesen Sie zu diesem Thema auch:

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel