
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gab gestern bekannt, dass man die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Die Bundesspitze der AfD wies entsprechende Vorwürfe scharf zurück. Frühzeitig erklärte man, dass man sich gegen die Hochstufung des Verfassungsschutzes juristisch zur Wehr setzen werde. Diesen Worten ließ man nun Taten folgen.
In einer 48-seitigen Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei Höcker das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, bis Montag um 8 Uhr die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ öffentlich zu korrigieren. „Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir unserer Mandantin anraten, ein weiteres gerichtliches Eil- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln anzustrengen“, heißt es in dem Schreiben.
Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, gegen die Menschenwürde, die Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip zu agitieren. Insgesamt sei die Partei migranten- und muslimfeindlich eingestellt. Die Wähler sehen das aber offenbar ganz anders. In der jüngeren Vergangenheit verzeichnet die AfD einen enormen Zulauf. Im Bundestag stellt man mittlerweile die zweitgrößte Fraktion. In Umfragen hat die AfD sogar schon die Union überholt. Rund 26 Prozent aller Wähler würden aktuell der AfD ihre Stimme geben.
Entsprechend schockiert zeigten sich die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla über die gestrige Entscheidung des Verfassungsschutzes. Sie sprachen von einem „Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“, der offensichtlich politisch motiviert sei. Weiter heißt es: „Der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sog. ‚Verdachtsfall‘ ist nicht rechtskräftig abgeschlossen.“ Ziel des Vorgehens sei es, die AfD öffentlich zu diskreditieren und zu kriminalisieren.