
Im Oktober 2022 hatte die „Ampel“-Regierung das „Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ gestartet. Damit sollten die durch das Taliban-Regime besonders gefährdeten Menschen in Deutschland aufgenommen werden. Das Programm galt vor allem ehemaligen „Ortskräften“ und deren Familienangehörigen. Zum Start des Programms hatten bereits fast 26.000 Afghanen den Weg nach Deutschland eingeschlagen. Bis April/Mai 2024 kamen nach Angaben der Bundesregierung insgesamt mehr als 33.200 ehemalige afghanische Ortskräfte, deren Familienangehörige oder andere gefährdete Afghanen. Das damalige Bundesinnenministerium unter Faeser (SPD) schreib am 3. Mai 2024 gar, „dass die Bundesregierung bisher über 45.000 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt hat.“
Noch in den letzten Amtstagen der „Ampel“ wurden unter Baerbocks Regie mit Charterflügen 461 Menschen aus Afghanistan eingeflogen. Rund 2.500 besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan warten nach Angaben des Auswärtigen Amts aktuell in Pakistan noch auf ihre Aufnahme in Deutschland.
Kaum im Amt, zeigt CDU-Außenminister Johannes Wadephul, dass er gar nicht daran denkt, die Peinlichkeiten und Verirrungen seiner Amtsvorgängerin Baerbock (Grüne) hinter sich zu lassen oder gar zu revidieren. Nun verkündete er: Auch die neue CDU/CS/U/SPD-Bundesregierung wird weiterhin Menschen aus Afghanistan aufnehmen. Wadephul bekräftigte, man halte an „rechtlich verbindlichen Aufnahmezusagen“ fest. Hintergrund eben: 2.500 Personen würden in Islamabad auf ihre Ausreise nach Deutschland warten, darunter angebliche Ortskräfte und deren Familien.
Aber was ist da „rechtlich verbindlich“, wo die Umsetzung dieses Aufnahmeprogramms doch äußerst nebulös und mit rechtlich fragwürdigen Methoden vonstattenging? Deutschlands neuer oberster Diplomat müsste einfach mal TE lesen, dann wüsste er, was hier bis in die letzten Amtstage der „Ampel“ rechtsstaatlich und sicherheitspolitisch grenzwertig ablief. TE empfiehlt Wadephul wenigstens die Lektüre folgender sechs TE-Beiträge. Dann wüsste er, wo er bei diesem Programm und im Auswärtigen Amt den Kehrbesen anzusetzen hätte.
Am 27. Mai 2023 schrieb TE. „Baerbock verlässt sich bei Kontrolle von Afghanen auf NGOs“
Am 26. Mai 2024 schrieb TE: „NGO-Beteiligte: Aufnahmeprogramm öffnete Korruption und Vetternwirtschaft Tür und Tor“
Am 7. August 2024 schrieb TE: „Vetternwirtschaft im Baerbock-Ministerium“
Am 24. Dezember 2024 schrieb TE: „Tricksereien, Rechtsbeugung und Willkür: Visa-Skandale am laufenden Band im Baerbock-Ministerium“
Am 30. April 2025 schrieb TE: „Urteil aus Karlsruhe: Afghanen-Schleusung durch NGO-Beteiligung bleibt unter Verschluss“
Am 8. März 2025 schrieb TE: „Wie NGOs den Afghanen von Islamabad das Flüchtlingsein beibringen“
Auf Seite 95 des CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag steht folgender Satz: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“ Gilt das nicht mehr? Gilt auch nicht, was Kanzleramtschef und Merz-Intimus Thorsten Frei am 15. Mai sagte: Die neue Bundesregierung wolle jeden Fall erneut prüfen und erteilte Aufnahmezusagen nach Möglichkeit wieder entziehen.
Nun ja, geredet hat die Merz-Truppe vor und nach der Wahl vom 23. Februar viel. Aber juckt die Truppe ihr Gerede von gestern überhaupt?
Wahrscheinlich will sich Wadephul als Baerbock 2.0 Liebkind bei den Roten, Grünen und Linken machen, die gar nicht genug Leute aus kulturfernen Ländern nach Deutschland schleusen können. Und wahrscheinlich denkt Wadephul auch an die vielen NGO aus der sog. Asylindustrie bzw. Asyllobby. ProAsyl etwa und weitere 44 Organisationen (darunter die AWO und der „Paritätische“) machen sich stark für ein Aufnahmeprogramm. Da will auch die Diakonie nicht beiseitestehen.
So gesehen, hätte Baerbock auch bleiben können. Dann hätte sie nicht abstürzen müssen auf ein für ihre Verhältnisse lächerliches, von Deutschland aus bezahltes Gehalt in der UN in der Besoldungsgruppe eines Ministerialdirektors in B9 mit monatlich rund 13.000 Euro. Als Ministerin hatte sie ja 21.392,20 € pro Monat. Außerdem bekommen sie diverse Zuschläge und Zulagen, die 10.806,42 € monatlich ausmachten. Exklusiv Visagistin. Letzte wenigstens muss der Steuerzahler einem Johannes Wadephul nicht finanzieren. Bislang wenigstens.