„Rechte“ Täter müssen es sein: Wie Statistiken die Realität verbiegen

vor 2 Monaten

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Der „Flächenbrand rechter Gewalt“, der nun von vielen Medien und interessierten Kreisen inszeniert wird, hat sich so nicht zugetragen. Die Opferberatungsstellen, deren Vorsitzende davon gesprochen hat, sind nach eigenen Angaben allein auf einen Phänomenbereich fixiert, den sie als irgendwie „rechts“ (rassistisch, antisemitisch, „queerfeindlich“) definiert haben. Es ist nicht schwer, da zu falschen Schlüssen zu kommen, wenn man auf einem Auge ganz blind ist – dem „linken“ und natürlich auch, was „ausländische“ und religiöse Ideologien betrifft.

Laut dem Berliner Verfassungsschutzbericht ist der „ausländisch motivierte“ Extremismus vor allem israelfeindlich und antisemitisch, etwa die linksradikale und unscharf dschihadistische „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP), die türkische Millî Görüş oder die wiederum anti-israelische BDS-Bewegung („Boycott, Divestment and Sanctions“).

Die Subsumierung von Antisemitismus und Rassismus, auch von Homophobie unter den Phänomenbereich „rechts“ ist dabei auch schon Teil des Problems. Denn diese Phänomene existieren auch unabhängig von „rechten“ oder besser rechtsradikalen oder rechtsextremen Einstellungen. Mit „rechts“ bezeichnete man früher einmal das konservative und auch liberale Lager. Heute dient es manchen offenbar als Austauschbegriff für „vorurteilsmotiviert“.

Auch die Tagesschau übernimmt ungeprüft lieber die höhere Zahl der Opferberatungsstellen als die Zahlen von Polizei und Bundesregierung. Dabei sprechen viele Faktoren gegen die Verlässlichkeit der Beratungsstellen-Zahl.

So gingen in verschiedenen Jahren verschiedene Bundesländer in die Statistik ein oder auch nicht. Außerdem bleibt es bei der Inkongruenz mit den Polizeizahlen, wo schlichtweg behauptet wird, die Polizei könne selbst kein korrektes Lagebild geben. Darüber hinaus fehlt den Zahlen der Beratungsstellen, wie schon gesagt, jede Vergleichbarkeit, denn linksextreme, von ausländischen Ideologien oder etwa vom Islam motivierte Gewalt existiert in der Weltsicht der Vorsitzenden schlicht nicht. So wenig übrigens, dass sie über „linke Gewalt“ lachen muss.

Bezeichnend war auch, dass ebenso die Welt wie auch die Zeit ein Bild zur Illustration wählten, das eher linke Gewalt nahelegte. Bei der Welt war es ein Antifa-Umzug gegen die AfD. Bei aller Skepsis gegenüber dem „iconic turn“ – aber vielleicht gibt es diese Bilder ganz einfach nicht? Und vielleicht gibt es sie deshalb nicht, weil auch die entsprechende Realität (der „rechten Gewalt“) heute in Deutschland weitestgehend abwesend ist.

In der Tat läuft der Hase aber in eine ganze andere Richtung als die von der Beratungsstellen-Sprecherin bezeichneten. Auch die Statistiken der Polizei sind nämlich – notgedrungen – einäugig und vorurteilsbehaftet. Die „Ausfüllanleitung“ der Innenminister wurde zwar 2024 schon einmal reformiert, sie verursacht aber immer noch einen Überhang sogenannter „rechter“ Straftaten. Bis 2024 wurde jede fremdenfeindliche oder antisemitisch motivierte Straftat automatisch dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet, solange nicht Anhaltspunkte dagegen sprachen. Den Grund dafür legte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion offen.

Dort vertrat die Bundesregierung die Auffassung, dass „die aktuell gültige Regelung“ – die damals schon revidiert werden sollte – „zunächst angebracht war, um die Polizeibehörden insbesondere für antisemitische Straftaten im Bereich der PMK -rechts- zu sensibilisieren“. Das ist allerdings ein starkes Stück und zugleich sehr aufschlussreich. Denn die Aufgabe einer „Ausfüllanleitung“ wird so vollkommen klar. Es geht nicht um eine sinngerechte Einordnung von Straftaten, die immer einen Abwägungsprozess braucht, sondern um die einseitige „Sensibilisierung“ der Polizei im Hinblick auf den Phänomenbereich „rechts“. Das sollte Vorrang haben vor einer korrekten, unbefangenen und vorurteilslosen Einordnung von Straftaten, bei denen die Täter oft unbekannt blieben. Man kann das Ergebnis auch schlicht eine politisch beeinflusste Statistik nennen (so wie es @stefanolix hier tut).

Diese Blanko-Regelung musste offenbar zurückgezogen werden, weil seit 2015 viele Menschen ins Land gekommen war, die ebenso antisemitisch und, ja, auch fremdenfeindlich sein mochten. Und vereinzelt soll es sogar linke Fremdenfeinde geben.

2024 wurde eine neue „Ausfüllanleitung“ von der Innenministerkonferenz beschlossen und diese Regel fiel schon mal weg. Keine Veränderung gab es allerdings bei den angeblichen „rechten Propagandadelikten“. Damit ist etwa die Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (etwa dem Hakenkreuz oder SS-Runen) gemeint. Und dabei verbinden viele, ehrbare Menschen mit diesen Symbolen gar nicht wirklich etwas „Rechtes“. Im Hintergrund steht die Frage, ob der Nationalsozialismus wirklich „rechts“ war. Doch in der neuen Ausfüllanleitung heißt es noch immer: „Von Unbekannt verübte rechte Propagandadelikte, insbesondere die Verbreitung und Verwendung verbotener nationalsozialistischer Symbole, wie z. B. Hakenkreuze und SS-Runen, sind dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen.“ (eigene Hervorhebung)

Es bleibt also bei vielen unweigerlich auftretenden Falschmeldungen, denn Hakenkreuze oder andere NS-Symbole die von Unbekannten irgendwo hingeschmiert werden, müssen von der Polizei als „PMK rechts“ eingeordnet werden, solange nichts dagegen spricht. Und das ist bei Unbekannt schwer. Außerdem steht außer Frage, dass viele der Schmierereien von ganz anderer Seite kommen, vielleicht sogar von Agents provocateurs, die eine Art Undercover-False-Flag-Aktion unternehmen: Antifas könnten Hakenkreuze verwenden, um die Notwendigkeit der eigenen „Arbeit“ (und von staatlichen Zuschüssen dafür) zu untermauern.

Und natürlich ist es genau das, was die Fraktionschefin der Grünen Katharina Dröge umgehend aus den „neuen Zahlen“ konstruierte. Es brauche ein „Demokratiefördergesetz jetzt“. Aber warum fordert Dröge eigentlich kein Gesetz gegen gewalttätig auftretende Vertreter „ausländischer Ideologen“ (plus 99 Prozent, 42 Prozent mehr bei den Straftaten insgesamt) oder islamisch motivierte Straftaten (plus 29 Prozent)? Beide Bereiche sind schon längst gemessen am Bevölkerungsanteil der beteiligten Gruppen stark überrepräsentiert. Hinzu kommen freilich Anschläge, Attentate und Messerangriffe, deren Motivation die Behörden nicht korrekt rekonstruieren oder benennen können. Auch hier sind Nicht-Deutsche stark überrepräsentiert.

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