
Mit einem Video hatte Robert Habeck seine Bewerbung um die Kanzlerkandidatur der Grünen vor einer Woche angedeutet. Nun ist das viel diskutierte Kurzvideo nicht mehr online.
Nach Widerspruch von Musikstar Herbert Grönemeyer haben die Grünen ein Video von Robert Habeck aus dem Netz entfernt. Ein entsprechender Post auf X wurde gelöscht, auch auf Habecks Instagram-Konto war das Video nicht mehr zu sehen. Darin hatte Habeck am Donnerstag vergangener Woche seine einen Tag später erfolgte Bewerbung um die Kanzlerkandidatur der Grünen angedeutet. Er summte Grönemeyers Hit „Zeit, dass sich was dreht“.
Grönemeyer verbot daraufhin den Grünen, wie zuvor schon der CDU, sein Lied für den Wahlkampf zu nutzen. Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz sagte: „Wir haben heute auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied ‚Zeit, dass sich was dreht‘ für Wahlkampfzwecke zu nutzen.“
Sein Mandant habe da eine klare Haltung und „wünscht grundsätzlich nicht, dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt werden“.
Die Grünen reagierten zunächst nicht, das Video blieb im Netz. Eine Woche später ist das nicht mehr der Fall. „Herbert Grönemeyer hat geäußert, dass seine Werke grundsätzlich nicht von Parteien genutzt werden sollen. Auch nicht durch summen. Wir respektieren das“, sagte ein Sprecher nun auf Anfrage.
Im Video machte Habeck mehrere Andeutungen zu seiner möglichen Kanzler-Kandidatur.
Ein Grünen-Parteitag entscheidet an diesem Sonntag über Habecks Kür zum Kanzlerkandidaten. Es ist von seiner Nominierung auszugehen.
Grönemeyer (68) hatte den Song 2006 herausgebracht, er wurde damals zur Hymne bei der Fußball-Weltmeisterschaft. Gemeinsam mit dem Rapper $oho Bani interpretierte er nach Jahren das Lied neu. Der Rap-Remix erschien dieses Jahr und kletterte zur Fußball-Europameisterschaft die Charts hoch. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen gespielt.
Immer wieder kommt es vor, dass Stars dagegen sind, dass ihre Songs von Parteien genutzt werden. Erst vor Tagen hatte Abba-Star Björn Ulvaeus moniert, dass auf Wahlkampfveranstaltungen des inzwischen siegreichen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump Lieder und Videos der schwedischen Kultband liefen.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – kümmert sich um Urheberrechte für Musiker und teilte auf dpa-Anfrage mit, dass Parteien für ihre Veranstaltungen wie jeder andere Veranstalter auch Musik einsetzen dürfen. Sobald die Musik öffentlich genutzt werde, muss man eine Lizenz für die Nutzung kaufen. Die Gema erfahre bei der Lizenzierung keine Details, wofür die Musik verwendet werde.
Eine Partei müsse vorher den Künstler oder eine Band nicht extra um Erlaubnis fragen. „Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen“, heißt es weiter. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.
Bei NIUS Live diskutierten unsere Reporter über das Video: „Robert Habeck träumt von einer Kanzler-Ära Robert Habeck“