
Im ersten Halbjahr 2025 haben die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes knapp 57.000 Visa zum Zwecke des Familiennachzugs ausgehändigt. Das teilte das Außenministerium auf Anfrage von NIUS mit.
Die meisten der Visa wurden an syrische, türkische, indische, kosovarische und albanische Staatsangehörige erteilt. Laut dem Auswärtigen Amt gingen knapp 9.000 Aufnahmebescheide an syrische Staatsbürger, 8.500 an türkische, 5.000 an indische, 3.500 an kosovarische und 2.000 an albanische. In über der Hälfte der Fälle handelte es sich um den Nachzug von Ehegatten.
Selbst durch die kürzlich beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte dürfte die Zahl der verteilten Visa bis Jahresende bei über 100.000 liegen. Das entspricht der Einwohnerzahl von Städten wie Kaiserslautern oder Trier.
2024 erhielten insgesamt 123.675 Migranten aus Drittstaaten ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs. Schon im vergangenen Jahr gingen die meisten Visa an Staatsangehörige aus Syrien, der Türkei und Indien. Die Rekordzahl erteilter Visa wurde 2023 unter der Ampel-Koalition erreicht.
Der Deutsche Bundestag hatte Ende Juni entschieden, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang auszusetzen. Eine große Veränderung der Migrationspolitik ist damit jedoch nicht verbunden. Die Neuregelung betrifft nur rund acht Prozent der Migranten, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen. Für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition stimmten 444 Abgeordnete, 135 votierten dagegen. Enthaltungen gab es keine.
Für den Familiennachzug muss der aus dem Ausland zuziehende Angehörige ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also einer Botschaft oder einem Konsulat. Dieser Antrag wird von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners oder Elternteils geprüft.
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