Bärbel Bas will aus dem Sondervermögen einen „humanoiden Roboter plus Zubehör“ finanzieren

vor etwa 6 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Arbeitsministerin Bärbel Bas will mit dem „Sondervermögen Infrastruktur“ unter anderem einen humanoiden Roboter finanzieren. Dies geht aus Unterlagen hervor, die NIUS exklusiv vorliegen. Demnach plant das Ministerium zudem, ein „neuartiges Forschungszentrum“ für Sozialpolitik auf Pump zu finanzieren. Auch die Verteilung von Sozialleistungen soll mit Geldern aus dem Schuldentopf erleichtert werden.

Im März beschlossen Bundestag und Bundesrat ein „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro. 100 Milliarden davon sollen an die Länder, weitere 100 Milliarden in den Klimaschutz fließen. Die restlichen 300 Milliarden sind für Investitionen des Bundes in die Infrastruktur gedacht. Derzeit berät der Haushaltsausschuss über die Ausgestaltung des Gesetzes, mit dem das „Sondervermögen“ umgesetzt werden soll. Im September soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung darüber debattieren und abstimmen. Am heutigen Montag findet dazu die öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss statt.

In einer Sondersitzung am 18. März entschied der Bundestag über die Schuldenaufnahme.

Die Gelder aus dem Schuldentopf sollen eigentlich zusätzliche Projekte finanzieren – um zu verhindern, dass laufende Kosten auf Pump gedeckt werden. Doch genau das versucht die Regierung nun nach NIUS-Informationen.

So meldet das Arbeitsministerium etwa 63,5 Millionen Euro für die „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ beim Finanzministerium an. Die Denkfabrik ist eine Abteilung des Ministeriums, die sich selbst als „Experimentierraum“ bezeichnet. 2018 wurde die Denkfabrik gegründet und seither aus dem Haushalt finanziert. Es handelt sich also keineswegs um zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, die ohne das „Sondervermögen“ nicht zustande gekommen wären. Finanziert werden sollen nach dem Willen von Bas zahlreiche Programme zur Implementierung von Künstlicher Intelligenz in die Arbeitswelt. So veranschlagt das Ministerium zwischen 2026 und 2028 je 2 Millionen Euro jährlich für „die Entwicklung neuer Mitbestimmungsformate in Betrieben“ und „Schulungsangebote, um Betriebsräte KI-kompetent zu machen“.

Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll aus dem Schuldentopf finanziert werden. Hier sind knapp 18 Millionen für diverse KI-Forschungsprojekte eingeplant. 250.000 Euro sind für einen humanoiden Roboter plus Zubehör veranschlagt. In den Unterlagen des Ministeriums heißt es dazu: „Humanoide robotische Systeme haben eine menschenähnliche Form und können sich auf zwei Beinen fortbewegen. Sie beherrschen komplexe Bewegungsabläufe, weshalb ihnen das Potenzial zur Steigerung von Produktivität und Effizienz zugeschrieben wird.“

Ein humanoider Roboter vom Modell „Walker“ hält zwei Bauteile in der Hand.

Über 506 Millionen aus dem „Sondervermögen“ möchte das Ministerium in die Verwaltungsdigitalisierung stecken, um Bürgern einen „schnellenund einfachen Zugang zu Leistungen der Arbeits- und Sozialverwaltung“ zu ermöglichen. Heißt: Sozialleistungen sollen noch einfacher abgerufen werden können. Explizit soll die Forschung auch dazu dienen, die „digitale Brieftasche“ der EU, das sogenannte EUDI-Wallet, zu etablieren. Es soll Bewohnern der EU als digitale Identität dienen. Die Mitgliedsstaaten sind laut einer EU-Verordnung dazu verpflichtet, solch eine digitale Brieftasche ab 2026 anzubieten.

Auch hier werden also über Schulden Projekte finanziert, deren Umsetzung eigentlich aus dem laufenden Haushalt finanziert werden müsste.

Weitere Gelder möchte das Arbeitsministerium für die Sozialpolitikforschung erhalten, konkret für ein neuartiges Forschungszentrum, das das Ministerium so beschreibt: „Auf Grundlage einer Förderrichtlinie soll dieses Zentrum eigenständige Forschungsleistungen in den wissenschaftlichen Diskurs einbringen und schwerpunktmäßig u.a. die sozialen Auswirkungen der in der Hightech Agenda zu priorisierenden Technologien (KI, Quantentechnologie, Biotechnologie etc.) auf Arbeit und Gesellschaft begleiten und so einen Beitrag zur Übersetzung dieser Entwicklungen in notwendige sozialstaatliche Anpassungsbedarfe leisten.“

Notwendige sozialstaatliche Anpassungsbedarfe – damit könnten Sozialleistungen für Menschen gemeint sein, die durch technologische Veränderungen ihren Arbeitsplatz verlieren. Das Forschungszentrum soll laut Ministerium eine „nachhaltige, unabhängige und leistungsfähige Forschung zur Weiterentwicklung des Sozialstaates“ ermöglichen. Der Sozialsaat soll also weiterentwickelt werden, und das Forschungsinstitut entsprechend auf den Diskurs einwirken, um öffentlich „Bedarfe“ anzumelden.

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