Baerbocks Tricksereien beim Einfliegen von Afghanen: Selbst der Verfassungsschutz warnte

vor 3 Monaten

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Bildquelle: Tichys Einblick

Soeben ist ein vier Monate alter, hochbrisanter Bericht eines hochrangigen Verfassungsschützers bekannt geworden. Kernaussage: Beim „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP)“ hat das von Annalena Baerbock (Grüne) geführte Auswärtige Amt (AA) zu Lasten der Sicherheit Deutschlands getrickst. Das Portal Business Insider (BI) hat den Bericht am 2. Februar 2025 öffentlich gemacht (Bezahlschranke).

Das sind die Kernaussagen des Berichts, dessen Verfasser, Klaus Rogner, Leiter der Abteilung 6 des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „Abwehr von Islamismus und islamistischem Terrorismus“ ist. Rogner schreibt – „abgestimmt mit den weiteren Sicherheitsbehörden“: „Die Missbrauchsgefahr im Allgemeinen ist als hoch und im Vergleich zu anderen Verfahren als deutlich erhöht zu bewerten.“

Die Sicherheitsbehörden spielten „insbesondere in Anbetracht der aktuellen Vorfälle islamistisch motivierter Gewalttaten in Deutschland“ eine „unverzichtbare Rolle“. „Offensichtlich“, so Rogner, würden beim BAP in der Vorauswahl durch die NGOs „Personen in das Verfahren aufgenommen, die den Grundwerten der Bundesrepublik entgegenstehen und nicht zuletzt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland darstellen könnten.“

Die „Verlagerung von staatlichen Aufgaben auf nichtstaatliche Organisationen mit eigener politischer Agenda“ sei als „problematisch zu bewerten“, so Rogner. Rogner sieht die Gefahr, „dass eine Einflussnahme der pakistanischen oder afghanischen Behörden auf die NGOs und Antragstellenden erfolgt“. In der Folge sollen sogar „Scharia-Richter“ im BAP gewesen sein. Der deutsche Botschafter in Islamabad, Alfred Grannas, warnte deswegen im Frühjahr 2023 in einem internen Brief an das AA vor einer „Unterwanderung unserer Rechtsordnung durch islamistische Kreise“.

Laut Rogner seien gefälschte Eheurkunden, Arbeitsbescheinigungen für internationale Organisationen und Ausweisdokumente gängig. Hier bestünden „unterschiedliche Auffassungen“ zwischen dem AA und den Sicherheitsbehörden „hinsichtlich der Bewertung der Einreichung gefälschter Unterlagen“.

Rogner wörtlich: „Während die Sicherheitsbehörden gefälschte Unterlagen durchweg als Sicherheitsbedenken wegen falsch getätigter Angaben einstufen, werden Fälschungen von Unterlagen, bei denen es sich nicht um Passdokumente handelt, seitens der Visastelle nicht als Verfahrenshindernis bewertet.“

Ergo: Das AA hat kein Problem mit gefälschten Unterlagen. Rogner notiert in seinem Bericht ferner: „Während das Auswärtige Amt sowie das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in der Regel im Rahmen der alternativen Glaubhaftmachung versuchen, die inhaltliche Echtheit der Unterlagen zu bestätigen, machen die Sicherheitsbehörden aufgrund falscher Angaben Sicherheitsbedenken geltend.“

Im Juli 2024 erging die AA-Weisung an Auslandsvertretungen, also auch nach Islamabad: Man möge bei Visa-Verfahren verstärkt im Rahmen der „Alternativen Glaubhaftmachung“ abwägen. Wörtlich: „Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde mit absoluter Gewissheit die Richtigkeit des Sachverhalts feststellen muss“, heißt es in der Weisung. Und: „Eine Ablehnung allein aufgrund nicht vorliegender Belege ist nicht möglich.“

Mehrere Botschaftsmitarbeiter kritisierten im Gespräch mit BI, das AA erhebe seit Baerbocks Amtsantritt die „Alternative Glaubhaftmachung“ zur Norm und drehe somit die Beweispflicht zulasten der Botschaften um. Zuvor sei es üblich gewesen, dass das Interesse des Staates an einer Steuerung des Zuzugs Priorität hat, inklusive Klärung der Identität und Ausräumung von Sicherheitsbedenken, klagte ein Behördenmitarbeiter im Gespräch mit BI. Mittlerweile schienen die Interessen der Antragsteller zu überwiegen, was das System auf den Kopf stelle. Auf BI-Nachfrage beim Innenministerium heißt es, die im Sommer 2024 gestartete Evaluierung sei noch nicht abgeschlossen.

Annalena Baerbock (Grüne) und Nancy Faeser (SPD) hatten das BAP im Oktober 2022 mit großem Elan gestartet; man wollte monatlich 1000 durch die Taliban gefährdete Afghanen nach Deutschland holen. Weil Deutschland in Afghanistan keine Botschaft mehr hat, hat das AA die Vorauswahl der tatsächlich oder angeblich gefährdeten Afghanen diversen NGOs überlassen. Die Folge waren Ungereimtheiten bei den Aufnahmezusagen sowie Hinweise auf Missbrauch.

Im März 2023 setzte die Bundesregierung das BAP und seine Vorgängerprogramme vorübergehend aus. Im Juni 2023 nahm sie die Aufnahmeverfahren wieder auf – nun ergänzt durch zusätzliche Interviews von Afghanen durch deutsche Sicherheitsbehörden. Auf diese zusätzliche Maßnahme hatte das Bundesinnenministerium (BMI) über Monate gegen den Widerstand von Annalena Baerbock gedrängt. Wie man aber sieht: Diese zusätzlichen Maßnahmen zeigten wenig Erfolg. Baerbock hat sogar Druck aufgebaut. Intern schrieb sie: „Ggf. Druck auf BMI, wenn sie blockieren“, und ignorierte Bedenken gegen die Einreise von Afghanen.

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat die Bundesregierung etwa 25.100 ehemaligen Ortskräften die Einreise ermöglicht. Jede Ortskraft bringt rechnerisch 3,5 Verwandte mit. Nur jeder sechste hat tatsächlich für die Bundeswehr gearbeitet. Das Programm ist allerdings noch nicht beendet. Insgesamt will Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 45.000 Menschen „sowie ihre berechtigten Familienangehörigen“, wie es auf der Webseite des Ministeriums heißt, nach Deutschland holen. Dieser Anzahl an Personen habe man die „Aufnahme in Aussicht gestellt“. Dazu kommt mit Faktor 3,5 der Familiennachzug; da werden dann aus 45.000 schnell über 150.000.

Doch laut Afghanistan-Experten wie Dr. Ellinor Zeino von der Konrad-Adenauer-Stiftung hat sich die Sicherheitslage nach der Machtübernahme der Taliban längst nicht so dramatisch entwickelt, wie im August 2021 noch befürchtet – was auch Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Amt und dem BMI hinter vorgehaltener Hand einräumen.

Offenbar hat das AA auch Menschen aufgenommen, die keiner Gefahr durch die Taliban ausgesetzt sind. Über einen solchen Fall berichtete das Magazin „Cicero“ im August 2024: Demnach könnten mutmaßliche Agenten des pakistanischen Geheimdienstes unter Vorgabe falscher Tatsachen schließlich auch nach Deutschland gelangt sein.

Die Deutsche Welle (DW) etwa hat nach der Taliban-Machtübernahme mehr als 300 vermeintlich gefährdete Afghanen nach Deutschland evakuieren lassen. DW-Mitarbeiter erheben jedoch schwere Vorwürfe: Bei den Aufnahmeverfahren sei Vetternwirtschaft im Spiel gewesen. Es seien Menschen evakuiert worden, die nicht gefährdet waren. Darunter welche, die seither immer wieder nach Afghanistan zurückgereist sind und dort offenbar sogar eine Reiseagentur betreiben.

Vergangene Woche hat CDU-Innenexperte Thorsten Frei im Bundestag die Aufnahme afghanischer Staatsbürger durch das AA kritisiert. Er warf Baerbock vor, dass diese nicht bereit sei, „die Beendigung von freiwilligen Aufnahmeprogrammen“ anzuordnen. Frei weiter: Wenn Baerbock behaupte, es gebe derzeit keine Aufnahmen aus Afghanistan, sei das „ein die Öffentlichkeit in die Irre führender Sprachgebrauch, um nicht zu sagen: Wortklauberei“.

Baerbock entgegnete, dass derzeit ohnehin keine Afghanen mehr nach Deutschland ausgeflogen würden, da die Taliban die Grenzen geschlossen hätten. Baerbock meinte auch noch, Thorsten Frei der Lüge zeihen zu müssen: „Dass Männer, wenn sie nicht mehr weiterwissen, mit dem Wort Lüge um sich werfen, das bin ich ja schon gewohnt.“ Man sei nicht im Kindergarten. Typisch „Haltet-den-Dieb!“-Ablenkung!

Es sei hier in aller Kürze an weitere Skandale erinnert, die Baerbock in Sachen „Afghanistan und Ortskräfte“ offenbar ungestraft inszenieren konnte und über die TE berichtet hatte.

Die Ehefrau eines für Visumrecht zuständigen AA-Beamten vertritt als Rechtsanwältin Afghanen, die an der deutschen Botschaft in Islamabad Visa beantragt haben, und berät Botschaftsmitarbeiter, die Visa-Entscheidungen treffen. Bei dem Paar handelt es sich um den AA-Beamten Frederik Hanke und um die Anwältin Farzana Soleimankehl-Hanke. Frederik Hanke war bis Mitte 2022 als stellvertretender Leiter für „Ausländer- und Visumrecht, langfristige Aufenthalte, migrationspolitische Grundsatzfragen“. Danach wurde er in den Arbeitsstab des BAP versetzt.

Die Leiterin des Rechts- und Konsularreferats (rk-1) in Islamabad sollte Ende2023 von allen Aufgaben abgezogen werden – offenkundig, weil sie Bedenken gegenüber den Anweisungen aus der Berliner Zentrale hatte. Berlin wollte ja „schnelle und wohlwollende“ Prüfungen, in Pakistan selbst wünschte sich die Mitarbeiterin eher eine gründliche und kritische Prüfung der Anträge. Außerdem sei die Mitarbeiterin „zu kooperativ“ gegenüber der beratenden Bundespolizei gewesen. Auch das missfiel ihren Oberen. Baerbocks Staatssekretärin Susanne Baumann war in diese Maßregelung (amtlich: „Reorganisation“) eingebunden.

Nun harren wir der Ermittlungen, die zwischenzeitlich von den Staatsanwaltschaften von Berlin und Cottbus gegen mehrere hochrangige Mitarbeiter des AA angestrengt wurden. Die Kriminalpolizei überprüft derweil tausende Visa-Vergaben auf ihre Rechtmäßigkeit.

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