
Außenministerin Baerbock setzt sich dafür ein, dass eine linksextreme Aktivistin in Ungarn bessere Haftbedingungen erhalten soll. Das berichtet der Spiegel. Die nach eigenen Aussagen non-binäre Person Maja T. war mit einer Gruppe anderer Linksextremisten aus Deutschland im Februar 2023 nach Ungarn gefahren. Die Gruppe hat in unterschiedlicher Besetzung über fünf Tage immer wieder Rechtsextreme angegriffen und mit Teleskopschlagstöcken verprügelt. Maja T. drohen in Ungarn bis zu 24 Jahre Haft.
Die Gruppe war anlässlich des rechtsextremen Gedenktags „Tag der Ehre“ nach Ungarn gefahren. Am 11. Februar versammeln sich Rechtsextreme aus Europa, um an den letzten Versuch der Wehrmacht und SS zu gedenken, aus der Einkesselung der Roten Armee auszubrechen. Maja T. sitzt seit ihrer Auslieferung im Juni 2024 in Isolationshaft. Außenministerin Baerbock versucht, die Haftbedingungen zu verbessern.
Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte gegenüber dem Spiegel: „Das Auswärtige Amt ist mit dem Fall von Maja befasst und unsere Kolleginnen und Kollegen an der Botschaft Budapest betreuen Maja seit der Auslieferung konsularisch.“ Außerdem soll die Außenministerin mit den Eltern von Maja T. in Thüringen gesprochen haben. Auch Anna Lührmann, die Staatsministerin für Europa im Auswärtigen Amt, soll sich für einen guten Umgang mit Maja T. bei ihren ungarischen Kollegen eingesetzt haben.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 06. Februar, dass die Auslieferung der Linksextremistin nach Ungarn nicht rechtmäßig war. Jedoch kann die Auslieferung nicht rückgängig gemacht werden. Am 27. Juni 2024 entschied das Kammergericht Berlin, dass die Auslieferung nach Ungarn zulässig sei. Einen Tag später erließ das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, dass die Auslieferung zu stoppen sei. T.s Anwälte hatten sich dafür eingesetzt. Jedoch kam die Anordnung laut Tagesschau etwa vier Stunden zu spät: Maja T. war zu dem Zeitpunkt bereits in Ungarn.
Das Bundesgericht entschied, dass die Auslieferung unrechtmäßig sei, weil es den schriftlichen Versicherungen Ungarns nicht glaubt, dass non-binäre Personen nicht diskriminiert werden und keine Gewalt in ungarischen Gefängnissen befürchten müssen. Die Linksextremistin hatte sich unter Verweis auf ihre Geschlechtsidentität für ihre Klage auf Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) berufen. Artikel 4 besagt, dass Folter und unmenschliche und erniedrigende Strafen und Behandlungen verboten sind.