Baerbock-Treffen mit Israel-Kritikern wird Thema im Ältestenrat des Bundestags

vor 6 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Ein Diner von Außenministerin Annalena Baerbock mit Israel-Kritikern (NIUS berichtete) hat am heutigen Donnerstag ein parlamentarisches Nachspiel im Ältestenrat des Bundestags. Der Grund: Baerbock weigert sich auf Anfrage der CDU-Abgeordneten Gitta Connemann und Jürgen Hardt die Teilnehmer der Runde zu nennen und untergräbt damit das Auskunftsrecht des Parlaments gegenüber der Bundesregierung, schreibt der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU) in einen Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), der NIUS vorliegt.

Darin heißt es: „Seit Wochen weigert sich die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag die Teilnehmer eines Abendessens mit Frau Außenministerin Baerbock am 12. September 2024 zum Nahostkonflikt zu nennen. Die Schriftlichen Fragen Nr. 09-320 der Kollegin Gitta Connemann sowie Nr. 09-326 des Kollegen Jürgen Hardt wurden lediglich ausweichend beantwortet.“ Dies habe er in einer schriftlichen Rüge auch dem Kanzleramt mitgeteilt. Das Auswärtige Amt weigere sich dennoch, dem Parlament Auskunft zu geben, so Frei. Auch NIUS hatte unlängst erst mit einem Gang zum Verwaltungsgericht die Außenministerin zur Herausgabe von Informationen zwingen müssen.

CDU-Mann Thorsten Frei im Juli dieses Jahres im Gespräch mit Annalena Baerbock im Bundestag

Der Vorgang ist brisant, weil der Verdacht im Raum steht, Baerbock habe gezielt Israel-Kritiker um sich geschart und wolle den Vorgang jetzt vertuschen. Das Auskunftsrecht des Bundestags wiederum ist ein fundamentales Kontrollrecht des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. „Das Schreiben des Auswärtigen Amtes, das ich Ihnen beigefügt übersende, berührt grundsätzliche Belange des parlamentarischen Fragerechts, weshalb ich Sie hiermit bitte, den Vorgang auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ältestenrates zu setzen.“

Dieses Recht, wolle Baerbock offenbar aushebeln, schreibt Frei weiter: „Das Auswärtige Amt argumentiert insbesondere mit einer Vertraulichkeitszusage, die den Teilnehmern des Abendessens gegeben wurde. Aufgrund dieser Zusage könnten die Namen dem Bundestag nicht mitgeteilt werden. Letztlich wird die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts damit zur Disposition des Auswärtigen Amtes gestellt, das dieses durch einseitige Vertraulichkeitszusagen gegenüber Dritten unterlaufen kann.“

Auszug aus dem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas – NIUS liegt es in Gänze vor.

Selbst eine als „geheim“ eingestufte Übermittlung der Namensliste verweigere das Außenministerium, so Frei, mit der Begründung, man könne dem Parlament nicht trauen. „Folgte man der Argumentation des Auswärtigen Amtes, hieße dies, die Unterrichtung des Parlaments über VS-relevante Vorgänge dem Belieben der Bundesregierung zu überlassen.“

Scheiterte bisher mit ihren Fragen an das Auswärtige Amt: die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann (CDU)

Dann rechnet Frei frontal mit der Außenministerin ab. Er schreibt: „Beachtlich ist, dass das Auswärtige Amt den Teilnehmern des Abendessens offenbar mehr Vertrauen schenkt als dem Bundestag. Laut Auswärtigen Amt kann ,eine Nennung der Teilnehmenden […] die Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen […] die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern.‘ Das Auswärtige Amt legt demnach die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands nach eigenem Bekunden faktisch in die Hände der Teilnehmer, die – im Gegensatz zum Bundestag – die Gesamtliste kennen. Angesichts der Tatsache, dass einzelne Teilnehmer bereits eigenmächtig Veröffentlichungen zu dem Abendessen vorgenommen haben, ein Vorgang bemerkenswerter Naivität.“

Jetzt soll sich der Ältestenrat des Bundestages mit dem Baerbock-Ministerium befassen, fordert Frei von der Parlamentspräsidentin: „Sehr geehrte Frau Präsidentin, das Vorgehen des Auswärtigen Amtes reicht über den konkreten Fall hinaus. Es geht hierbei um das Selbstverständnis des Parlaments und die Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Rechte der Abgeordneten. Ich bitte Sie daher, sich des Vorgangs persönlich anzunehmen.“

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