
Wir haben den nächsten unfassbaren Fall von Verfolgung unschuldiger, unbescholtener Bürger für Sie. Diesmal geht es um Außenministerin Annalena Baerbock, die eine Frau vor Gericht zerren ließ, die als Pflegerin in einem Heim für behinderte Kinder arbeitet. Annalena Baerbock unterschrieb persönlich den Strafantrag gegen diese Frau.
Außenministerin Annalena Baerbock zeigt Bürger wegen angeblicher Beleidigung an.
Wir alle erinnern uns noch, wie Baerbock einmal aus Versehen und ganz beiläufig der Atommacht Russland den Krieg erklärte. Hier ist das Video:
„Wir führen einen Krieg gegen Russland.“
Sagte unsere Außenministerin einfach mal so. Das kann man durchaus als gefährlich empfinden. Über diese Szene schrieb die Kinderpflegerin auf X: „Diese Hohlbratze ist eine Gefahr für unser Land.“ Hohlbratze. Das ist alles. Annalena Baerbock, so heißt es in den Gerichtsdokumenten, die uns vorliegen, stellte für „Hohlbratze“ „form- und fristgerecht Strafantrag“. Und so geschah es, dass diese arme Frau für das Wort „Hohlbratze“ zu 90 Tagessätzen verurteilt wurde, 6000 Euro Strafe zahlen musste und damit vorbestraft ist. Vorbestraft für „Hohlbratze“ Baerbock.
Meine Kollegin Janina Lionello hat die Frau getroffen. Hier ist ihr Bericht:
Es macht einem nur noch Angst, was in diesem Land los ist.
Die aktuelle Folge „Achtung, Reichelt!" sehen Sie hier:
In einer wahren Demokratie können die Vertreter des Volkes niemals mehr Rechte haben als das Volk. Wer dem Volk dient, kann nicht über dem Volk stehen. Eigentlich ist das logisch. Aber viele Politiker haben es vergessen. Um Sie laut und klar daran zu erinnern, ist hier der großartige Javier Milei, der Präsident Argentiniens, vor dem alle deutschen Medien Sie warnen, weil sie natürlich genau wissen, wie gefährlich er für ihre Macht ist:
Wenn Politiker über den Menschen stehen, die sie vertreten und deren Wohl sie mehren sollen, ist das nicht nur absurd, sondern auch gefährlich. Die Verfasser unseres Grundgesetzes wussten das. Sie schrieben das Grundgesetz mit der traumatischen Erfahrung der Nazi-Diktatur. Deswegen dienen die ersten Artikel des Grundgesetzes nur einem einzigen heiligen Zweck: Dem Schutz der Bürger vor den Mächtigen. Unsere Grundrechte sind sogenannte Abwehrrechte. Sie sollen uns davor bewahren, dass es im Morgengrauen an der Tür klopft, weil wir die Obrigkeit kritisiert haben. Sie sollen uns vor Politikern schützen, die sich zum eigenen Machterhalt gegen uns wenden. Das Problem an diesen Grundrechten ist: Wenn die Mächtigsten im Land sich entscheiden, diese Rechte zu missachten, können wir so gut wie nichts dagegen tun.
Wenn der Staat sich entscheidet, Wasserwerfer gegen Menschen einzusetzen, die nichts tun, außer das Grundgesetz hochzuhalten, wenn der Staat und seine Institutionen von der Spitze bis in die Breite durchsetzt sind von einem Geist der Bürgerfeindlichkeit, von der Gier nach Macht mit allen Mitteln, dann sind unsere Grundrechte wertlos.
Wenn die Polizei mit dem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, weil wir unsere Meinung gesagt haben, dann schützt uns auch kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und kein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Wir sind wehrlos, weil es nicht strafbar ist, unsere Grundrechte mit Füßen zu treten. Das Grundgesetz verlässt sich darauf, dass die Regierung es beschützt. Wendet sich die Regierung aber dagegen, haben wir weder Recht noch Möglichkeit, uns zu verteidigen. Das ist der Moment der totalen Ohnmacht. An diesem Punkt sind wir angekommen. Es ist ein historischer Moment, an dem sich entscheiden wird, wie frei wir in Zukunft noch leben werden. Wie laut wir in der Kneipe oder auf Social Media noch unsere Meinung sagen. Wir leben in einem Staat, in dem die Mächtigen die Bürger beleidigen dürfen (wie bei Corona), aber nicht umgekehrt. Wenn Politiker das Volk bepöbeln, kommen sie in Talkshows. Wenn Bürger Politiker beschimpfen, kommt die Polizei.
Ein Paragraph, der die Beleidigung der Obrigkeit schärfer bestraft als eine normale Beleidigung. Und der es dem Staat erlaubt, Menschen zu verfolgen, selbst wenn Politiker die Beleidigung nicht einmal wahrgenommen haben und sich dementsprechend auch nicht beleidigt fühlen können. Es ist von überragender Bedeutung für Ihre Freiheit, dass Sie diesen Paragraphen kennen und verstehen. Dieser Paragraph gehört abgeschafft. Dieser Paragraph ist ein Instrument der Einschüchterung.
Politiker haben sich einen Paragraphen geschaffen, der sie vor Kritik aus dem Volk schützen soll.
Es handelt sich um Paragraph 188 im Strafgesetzbuch, der im Schutze der Pandemie von CDU und SPD erlassen wurde, weil die Mächtigen es leid waren, sich scharfe Kritik für ihre Corona-Maßnahmen anzuhören. Dieser Paragraph 188 lautet wie folgt:
„Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“
Dieser Paragraph soll Politiker vor den Worten schützen, die ihr politisches Handeln hervorruft. Beleidigungen gegen normale Menschen werden mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, gegen Politiker sind es drei Jahre. Und: Eine normale Beleidigung muss vom Beleidigten angezeigt werden. Ein böses Wort gegen Politiker kann wie ein Offizialdelikt vom Staatsanwalt verfolgt werden, ohne dass jemand Anzeige erstattet. Das ist die Sonderjustiz der Mächtigen. Das ist der Grund dafür, warum plötzlich Tausende Menschen im ganzen Land für ihre vollkommen harmlosen Äußerungen verfolgt werden.
Dies hier ist der entscheidende Satz: “Eine Beleidigung aus Beweggründen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen.” Das bedeutet übersetzt: Selbst Worte, die sich direkt und erkennbar auf das politische Handeln beziehen, stehen plötzlich unter Strafe.
Nehmen wir das Beispiel vom Bundeskanzler Olaf Scholz: Ein Mann wurde zu 1200 Euro Strafe verurteilt, weil er in einem Telegram-Chat „Was ein Idiot“ über Scholz geschrieben hatte. Das Gericht schrieb in seinem Urteil: „Sie wollten Ihre Missachtung ausdrücken. Ihre öffentliche Beleidigung ist auch geeignet, das Wirken des Herrn Olaf Scholz als Bundeskanzler erheblich zu beeinträchtigen und seine Glaubwürdigkeit und Lauterkeit in Frage zu stellen.“
Bundeskanzler Olaf Scholz
Die Begründung liest sich wie aus einer Aburteilung in der DDR. Es ist dem Bürger nicht mehr gestattet, die Lauterkeit und Glaubwürdigkeit des Herrn Bundeskanzlers in Frage zu stellen, nachdem drei Jahre lang so gut wie nichts von dem gestimmt hat, was Olaf Scholz erzählt hat. Besonders wichtig ist hier: Es ist nicht mal zwangsläufig eine Beleidigung, Olaf Scholz als Idiot zu bezeichnen. Wenn ein Bundeskanzler sich drei Jahre lang objektiv idiotisch verhält, jeden Kriminellen ungehindert ins Land lässt, Kraftwerke in einer Energiekrise abschaltet und Männer per Gesetz zu Frauen erklärt, Wirtschaftswunder verspricht, während die Wirtschaft kollabiert, dann kann man das sehr berechtigt so idiotisch finden, dass man den Herrn Bundeskanzler einen Idioten nennt. Dumm ist der, der Dummes tut, wie es bei Forrest Gump heißt.
Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck
Auch das Wort „Schwachkopf“ über Robert Habeck ist nicht unbedingt eine verbotene Beleidigung. Bei allem, was Robert Habeck in drei Jahren von sich gegeben hat („Die gehen nicht pleite, die hören nur auf zu verkaufen.“), bei all dem Schaden, den Habeck aus ideologischen Gründen angerichtet hat, kann man „Schwachkopf“ durchaus als grobschlächtige, aber zutreffende Meinungsäußerung verstehen. Das Verfassungsgericht schreibt dazu: Die Machtkritik erlaube „nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Politikern.“
Das Schimpfen auf Politiker als Machtkritik ist also grundsätzlich erstmal erlaubt. Das Verfassungsgericht schreibt dazu: Es sei davon auszugehen, „dass der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet.“
Bedeutet: Wer Kritik an den Mächtigen zum Ausdruck bringen will, der darf ausdrücklich derbe schimpfen. Schwachkopf und Idiot sind keine höflichen, aber auch keine abwegigen und ehrabschneidenden Worte. Sie mögen böse sein, aber sie sind berechtigt. Wenn wegen solcher Worte Wohnungen durchsucht und Menschen verurteilt werden, dann sind wir schon tief im autoritären Staat, dann ist jedes falsche, unbedachte Wort gefährlich. Von Armin Laschet bis zum Welt am Sonntag Kolumnisten Harald Martenstein ist man sich einig – Habeck und Baerbock benehmen sich wie Diktatoren.
Unsere Außenministerin Annalena Baerbock, die man nicht als dümmste Außenministerin der Welt bezeichnen darf, ohne vor Gericht zu landen, gab vor wenigen Tagen die Trennung von ihrem Ehemann und das Ende ihrer Ehe bekannt und bat darum, ihre Privatsphäre zu achten.
Außenministerin Annalena Baerbock
Dieser Bitte kommen wir hier bei „Achtung, Reichelt!“ gerne nach. Die Ehe von Annalena Baerbock ist uns vollkommen wurscht. Es wäre allerdings schön gewesen, wenn dieser Schutz der Privatsphäre auch für uns Bürger gegolten hätte, als der repressive Staat uns vorschreiben wollte, wie viele Menschen wir in unserem Wohnzimmer empfangen dürfen, dass wir die Impfpässe von Verwandten an Weihnachten kontrollieren sollten und dass wir uns nicht von sterbenden Liebsten verabschieden durften. Da war die Privatsphäre der Bürger Annalena Baerbock nicht ganz so wichtig.
Auch die Privatsphäre daheim, die unverletzliche Wohnung geht den Staat nichts an.
Auch dann nicht, wenn man Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet oder ein lustiges Plakat über Baerbock aufhängt. Dafür bekommt man inzwischen nämlich die Bude durchsucht, liebe Frau Baerbock. Vielleicht denken Sie das nächste Mal drüber nach, wenn Sie Strafanträge gegen unbescholtene Bürger unterzeichnen.
Die Tausenden Strafverfahren im ganzen Land gegen unbescholtene Bürger, all die Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Handys, Computern, Tablets, all die Prozesse und Strafbefehle, all die Aburteilungen und Einschüchterungen durch eine offenbar außer Kontrolle geratene Justiz – all das ist kein Zufall. All das ist genauso gewollt. Seit Jahren verunglimpfen Grüne jegliche Kritik als „Hass und Hetze“. Wer sich gegen ihre Propaganda stellt, verbreitet „Hass und Hetze“. Wer ihnen widerspricht, der versprüht „Hass und Hetze“. Wer sich ihrer Macht nicht beugen will, wird mit dem Kampfbegriff „Hass und Hetze“ überzogen. Jedes unbequeme Wort ist jetzt „Hass und Hetze“.
„Hass und Hetze“ – das ist die Machtbasis der Linken geworden.
Unsere Angst ist ihre Macht. Wir sollen uns fürchten zu widersprechen, wenn diese Leute unser Leben mit ihren verrückten Ideen zerstören. Weite Teile der Medien haben sich zu Komplizen des „Hass und Hetze“-Kartells gemacht. Jahrelang haben sie uns eingeredet, eingetrichtert, eingehämmert, dass Widerspruch „Hass und Hetze“ ist. Ein kleiner Ausschnitt aus „Caren Miosga“ macht deutlich, was ich meine:
Habeck war als Wirtschaftsminister so schlecht, dass er besser Kanzler wäre. Das wird im grünen Propagandafernsehen der ARD wirklich unwidersprochen so verbreitet. Und wer widerspricht, „hetzt“ natürlich gegen Habeck.
Die neue Spitze der Grünen Partei bei der Bundesdelegiertenkonferenz in Wiesbaden.
Grüne beklagen nicht „Hass und Hetze“, weil sie ernsthaft und aufrichtig „Hass und Hetze“ fürchten, sondern weil sie das Volk fürchten. Sie sagen das zum Machterhalt. Wer es schafft, Kritik in „Hetze“ umzubenennen, der unterbindet jegliche Kritik, weil viel zu viele Menschen fürchten, als „Hetzer“ gebrandmarkt zu werden. Sie fürchten das, weil sie um ihre bürgerliche Existenz fürchten. Deswegen kommen jetzt die Hausdurchsuchungen. Deswegen kommen jetzt die Schauprozesse. Weil ihre Macht bröckelt.
Die Grünen wissen: Wenn „Hass und Hetze“ fällt, dann fallen auch sie.