
Während die Bundesregierung damit begonnen hat, illegal eingereiste Afghanen abzuschieben, rollt eine Klagewelle auf sie zu, mit der Hunderte Afghanen ihre legale Einreise nach Deutschland erzwingen wollen.
Am Verwaltungsgericht Berlin laufen derzeit 45 Eilverfahren, mit denen Afghanen die Erteilung von Visa für die Bundesrepublik durchsetzen möchten. Das teilte das Gericht auf Anfrage von Apollo News mit. Hinter einem Eilverfahren stünden „teilweise bis zu zehn Personen“, erläuterte eine Sprecherin. „Es handelt sich oftmals um Familien, die zusammen ein gemeinsames Verfahren betreiben.“ Weitere Anträge könnten täglich hinzukommen.
Die Kläger stützen sich auf Aufnahmezusagen, die sie von der Vorgängerregierung erhalten haben. Außenministerin Annalena Baerbock hatte gemeinsam mit Innenministerin Nancy Faeser das „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“ gestartet, um Personen, die von den Taliban verfolgt werden, in Deutschland Schutz zu gewähren. Die neue Bundesregierung will dieses Programm beenden, ist sich aber uneinig darüber, wie konsequent.
Laut Auswärtigem Amt „befinden sich derzeit noch rund 2.300 Personen aus den deutschen Aufnahmeverfahren“ in Pakistan. Streitpunkt, sowohl zwischen den Koalitionspartnern als auch zwischen CSU-Innenminister Alexander Dobrindt und CDU-Außenminister Johann Wadephul, ist die Frage, ob diese Personen noch nach Deutschland geholt werden oder nicht.
Mit der Vorauswahl dieser Afghanen hatten Baerbock und Faeser „zivilgesellschaftliche Organisationen“ als „meldeberechtigte Stellen“ betraut. Welche Organisationen dies waren, hält die Regierung bis heute geheim; angeblich aus Sicherheitsgründen.
Eine davon, „Kabul Luftbrücke“, hat ihre Beteiligung am Bundesaufnahmeprogramm selbst öffentlich gemacht. Die in Berlin ansässige Organisation hilft nun in Pakistan wartenden Afghanen, gegen die Bundesrepublik zu klagen, um die Einreiseerlaubnis zu erzwingen. Man sei „in die Vermittlung zwischen Familien und Anwält*innen involviert“, erklärte eine Sprecherin der Organisation gegenüber Apollo News. „Zu Einzelfällen und laufenden Verfahren können wir keine weiteren Angaben machen.“
Weil Deutschland keine offizielle Auslandsvertretung in Afghanistan mehr hat, werden die Visumanträge an der deutschen Botschaft in Islamabad bearbeitet. Dabei tauchen immer wieder Probleme und Zweifel auf, die im vorgelagerten Auswahlverfahren des Aufnahmeprogramms nicht aufgefallen sind: gefälschte Dokumente, Ungereimtheiten in der Verfolgungsgeschichte, ungeklärte Verwandtschaftsverhältnisse.
Das Verwaltungsgericht Berlin, das im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung entscheidet, hat in einem ersten Fall bereits gezeigt, dass es sich über solche Zweifel hinwegsetzen kann. Es entschied, dass einer afghanischen Juristin und Schriftstellerin, in deren Dokumenten unterschiedliche Geburtsdaten standen, dennoch die Einreise gestattet werden muss. Gemeinsam mit ihrer insgesamt 14-köpfigen Familie.
Die Argumentation des Gerichts war: Weil die alte Bundesregierung der Familie die Aufnahme zugesagt habe, müsse sich auch die neue daran halten. Gegen diesen Beschluss vom 7. Juli 2025 (Aktenzeichen VG 8 L 290/25 V) könnte die Bundesregierung Beschwerde einlegen und in die nächste Instanz ziehen. Zahlreiche weitere Beschlüsse werden folgen.