
Der Prozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist im Wesentlichen mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart konnte ihm den Vorwurf des Betrugs nicht nachweisen. Gleichzeitig wurde Ballweg wegen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und verwarnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ballweg, der von Juni 2022 bis April 2023 in Untersuchungshaft saß, musste sich seit Herbst 2024 vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für „Querdenken“ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er laut Anklage für private Zwecke verwendet haben. Was allein schon deshalb nicht sein kann, weil laut Akten Ausgaben für „Querdenken“ in Höhe von 843.111,68 belegt sind.
Ballweg war während der Corona-Hysterie zu einer zentralen Figur der bundesweiten Proteste geworden. Die von ihm gegründete „Querdenken“-Bewegung hatte sich 2020 in Stuttgart als Reaktion auf die staatlichen Willkür-Maßnahmen formiert.