
Der afghanische Kinder-Mörder Enamullah O., der in Aschaffenburg zwei Menschen erstach, ist offenbar wegen Überlastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2023 nicht abgeschoben worden.
Das meldet Bild unter Berufung auf ein vertrauliches Papier aus dem Bundesinnenministerium. Demnach wurde das Abschiebe-Schreiben vom Bundesamt für Migration erst am 26. Juli 2023 an die zuständige Ausländerbehörde verschickt, mehr als einen Monat nach Ablehnung des Asylantrags.
Die Frist für die Rückführung, die am 3. August geendet habe, sei damit zu kurz gewesen. Bild zitiert aus dem Papier: „Diese Verzögerung beim Versand der Abschlussmitteilung ist rückwirkend nicht mehr aufklärbar, wird aber der hohen Arbeitsbelastung im Jahr 2023 aufgrund der hohen Zugangszahlen geschuldet sein.“
Folge des Behördenversagens: Enamullah O. durfte bleiben – und tötete in Deutschland zwei Menschen.
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