Behörden-Tennis verhindert Auszahlung von Ballwegs Vermögen: „Die Staatsanwaltschaft ignoriert meinen Freispruch“

vor etwa 7 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Der Justiz-Skandal um Michael Ballweg ist auch nach seinem Freispruch am 31. Juli 2025 noch lange nicht zu Ende. Obwohl das Landgericht Stuttgart in öffentlicher Hauptverhandlung den Vermögensarrest in Höhe von 200.000 Euro aufgehoben hat, bleibt Ballwegs Geld weiterhin blockiert und seine beschlagnahmten Gegenstände liegen weiter in der Asservatenkammer.

Aus aktuellen Antworten von Staatsanwaltschaft und Landgericht auf NIUS-Anfragen wird deutlich: Die Verantwortung wird hin- und hergeschoben! Unfassbar: Wie im gesamte Mammutverfahren (44 Verhandlungstage) liefern sich Staatsanwaltschaft und Gericht einen Machtkampf – und lassen Ballweg, der seit Jahren nicht über eigenes Geld verfügen kann, eiskalt warten.

Sein Anwalt hakte mehrfach bei der Staatsanwaltschaft nach, wurde erst ignoriert und schließlich von Staatsanwalt Niklas Eisele vertröstet: „Die Beschlüsse liegen hier noch nicht vor. Sobald diese hier eingehen, wird sich die Vermögensabschöpfung darum kümmern.“

Die Staatsanwaltschaft blockiert weiter Ballwegs Vermögen – trotz Freispruch.

Auch NIUS fragte bei der Staatsanwaltschaft an, wie es jetzt mit Ballwegs freigegebenem Vermögen weitergeht. Am 12. August 2025 erklärte uns Sprecherin Stefanie Ruben:

„Soweit am 31.07.2025 im Rahmen der Urteilsverkündung der Beschluss, mit dem ein Vermögensarrest in Höhe von 200.000 EUR zur Sicherung der Wertersatzeinziehung aufgehoben wurde, verkündet wurde, liegt dieser der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft bislang noch nicht vor. Im Übrigen liegt die Entscheidung über die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände nach Anklageerhebung und vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bei dem mit der Sache befassten Gericht.“

Klartext: Die Staatsanwaltschaft behauptet, sie könne ohne „schriftliche Ausfertigung“ nichts tun – obwohl der Beschluss in der Hauptverhandlung verkündet wurde.

Für Querdenken-Gründer Ballweg ganz klar die Fortsetzung des Versuchs, ihn kaltzustellen und handlungsunfähig zu halten. Er sagte NIUS:

„Die Staatsanwaltschaft ignoriert nicht nur meinen Freispruch, sondern setzt eine Blockadepolitik fort, die das Landgericht schon im Nicht-Eröffnungsbeschluss vom 6. Oktober 2023 als ‚rechtsstaatlich durchaus bedenklich‘ bezeichnet hat. Wer nach einer mündlichen Aufhebung des Vermögensarrests weiter auf Zeit spielt, missachtet nicht nur das Urteil, sondern auch den Rechtsstaat selbst. Ich fordere die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf, den Vermögensarrest unverzüglich rückabzuwickeln und mein Eigentum freizugeben – ohne weitere Verzögerung.“

Tatsächlich stellt das Landgericht Stuttgart den Sachverhalt gegenüber NIUS ganz anders dar als die Staatsanwaltschaft. In seiner Antwort heißt es:

„Der Beschluss über die Aufhebung des Vermögensarrests wurde am 31. Juli 2025 in öffentlicher Hauptverhandlung verkündet. Die Rückabwicklung in Vollziehung des Vermögensarrests getroffener Maßnahmen obliegt der Staatsanwaltschaft in eigener Zuständigkeit. Die Erteilung einer schriftlichen Ausfertigung des verkündeten Beschlusses ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, zwischenzeitlich jedoch erfolgt.“

Und zu den beschlagnahmten Laptops und anderen Gegenständen: „Wie mit beschlagnahmten Gegenständen zu verfahren ist, entscheidet nach Rechtskraft des Verfahrens die zuständige Vollstreckungsbehörde.“

Bedeutet: Laut Gericht hätte die Staatsanwaltschaft längst handeln können – und müssen! Unglaublich: Die schriftliche Ausfertigung – gesetzlich gar nicht nötig – wurde der Staatsanwaltschaft jetzt zugestellt, offenbar nur, um ihr vorgeschobenes Verzögerungsargument aus dem Weg zu räumen.

Michael Ballweg mit Anwalt Ralf Ludwig im Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart. Er wurde freigesprochen, hat sein beschlagnahmtes Vermögen aber 14 Tage nach Urteilsverkündung noch nicht zurückbekommen.

Für Ralf Ludwig, Anwalt aus Ballwegs Verteidigerteam, ist klar, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch und die Aufhebung des Arrests schlicht ignoriert – und Ballweg damit weiter finanziell blockiert.

Ludwig zu NIUS: „Mit der mündlichen Aufhebung des Vermögensarrests war die Entscheidung sofort wirksam – die anwesenden Staatsanwälte wissen das, wollen das Ergebnis aber offenbar nicht akzeptieren.“

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