
Im niedersächsischen Varel überfährt ein 38-Jähriger mit Absicht seine getrennt von ihm lebende Ehefrau. Sie stirbt an ihren schweren Verletzungen. Polizei und Staatsanwaltschaft schweigen auf NIUS-Anfrage zur Herkunft des Täters. Wochen später kommt heraus: Der Mann ist Iraker und war ausreisepflichtig.
Als Rettungskräfte am 12. Mai gegen 18:00 Uhr in den Schumacherweg in Varel gerufen werden, erwartet sie ein grauenhafter Anblick. Ein 38-jähriger Mann steht im dringenden Verdacht, seine 37-jährige Ehefrau mit einem Pkw gezielt überfahren zu haben. Die Frau erleidet so schwere Verletzungen, dass sie noch am Unfallort verstirbt. Das Ehepaar hat sieben Kinder, die anschließend bei Verwandten untergebracht werden. Nach Angaben der Polizei lebte das Paar in Trennung. Ein Gericht hatte dem Mann verboten, sich der 37-Jährigen zu nähern. Trotzdem steigt er am Montagabend in sein Auto, wartet vor der Wohnung auf die Frau und fährt gezielt auf sie zu, als sie über den Gehweg läuft.
Das zerstörte Auto nach der Tat
Mehrfach versucht NIUS bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Polizei in Niedersachsen seine Herkunft in Erfahrung zu bringen – erfolglos. Die Staatsangehörigkeit sei „nicht relevant“. Doch jetzt kommt heraus: Der Mann ist Iraker und war bis vor kurzem noch ausreisepflichtig. Das geht aus einer Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Landespolitikers Stephan Bothe hervor.
Wie aber kam der Mann nach Deutschland? Demnach reiste er am 28. Oktober 2015 erstmals in das Bundesgebiet ein, stellte am 27. Juli 2016 einen Asylantrag und war bis zum 16. Dezember 2021 Inhaber einer Aufenthaltsgestattung. Dann hätte er eigentlich das Land verlassen müssen, wie die Landesregierung schreibt.
„Vom 17. Dezember 2021 bis zum 16. Januar 2024 war der Beschuldigte Inhaber einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und war mithin in diesem Zeitraum ausreisepflichtig. Gemäß der Erlasslage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung kam zu diesem Zeitpunkt eine Rückführung in den Irak nur für Gefährder und schwere Straftäter in Betracht. Da der Beschuldigte in diesem Zeitraum nicht straffällig wurde, kam eine Rückführung nicht in Betracht.“ Am 17. Januar 2024 erteilt die Ausländerbehörde dem späteren Mörder eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht. Diese ist weiterhin gültig und befristet bis zum 16. Juli 2025.
Am Tatort liegen Blumen für die verstorbene Frau, die sieben Kinder hinterlässt.
Derzeit sitzt der Iraker in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg in Untersuchungshaft, gegen ihn wird wegen Mordverdachts ermittelt. Doch auch die Landesregierung teilt weiterhin die Einschätzung der Sicherheitsbehörden: „Im konkreten Fall wird die Mitteilung der Staatsangehörigkeit für die Beurteilung des Sachverhalts für unbedeutsam erachtet“, heißt es in der Antwort auf die AfD-Anfrage.
Lesen Sie auch:Vater von sieben Kindern fährt absichtlich seine Frau tot – Polizei will zur Staatsangehörigkeit nichts sagen.