Behördenversagen: Die Asyl-Akte des Täters von Friedland

vor 1 Tag

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Der Mord an der 16-jährigen Ukrainerin Liana K. am Bahnhof Friedland rückt immer stärker das Versagen deutscher Behörden in den Mittelpunkt. Denn der tatverdächtige Iraker (31) hätte längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen. NIUS berichtete ausführlich.

Der Mann war 2022 nach Deutschland gekommen, sein Asylantrag wurde noch im selben Jahr abgelehnt. Eigentlich hätte er nach Litauen zurückgeführt werden müssen, wo er erstmals EU-Boden betreten hatte. Doch durch eine Klage zog sich das Verfahren jahrelang hin. Erst im Februar 2025 fiel das Urteil, dass er ausreisepflichtig ist, berichtet die Bild.

Die Asyl-Akte des Muhammad A.

September 2022: Ankunft in Deutschland, Asylantrag gestellt.

Dezember 2022: Antrag abgelehnt. Nach Dublin-Verordnung sollte er nach Litauen überstellt werden.

Januar 2023: Klage gegen die Überstellung. Gericht stoppt die Abschiebung, das Verfahren zieht sich über zwei Jahre.

Februar 2025: Verwaltungsgericht Göttingen entscheidet, dass die Klage unbegründet ist. Der Mann darf abgeschoben werden.

März 2025: Er ist vollziehbar ausreisepflichtig – doch seit November 2024 „unbekannt verzogen“. Behörden verlieren seine Spur.

Ende April 2025: Muhammad A. taucht wieder auf, stellt Folgeantrag, kommt in Friedland in eine Erstaufnahmeeinrichtung.

14. Mai 2025: Vorgeladene Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Er erscheint nicht.

Juli 2025: Wegen einer Geldstrafe kurzfristig im Gefängnis. Die Ausländerbehörde beantragt Abschiebehaft – doch das Amtsgericht Hannover weist den Antrag ab, weil er gravierende formale Mängel enthält. Nicht einmal eine Ausreisefrist war gesetzt worden. Das Gericht zu NIUS: „Vielmehr war der Antrag so mangelhaft, dass das Gericht dies gar nicht prüfen durfte“.

11. August 2025: Am Bahnhof Friedland soll er Liana K. vor einen Güterzug gestoßen haben. DNA-Spuren führen zu seiner Festnahme.

Die Chronik zeigt eine Kette von Versäumnissen: von jahrelangen Dublin-Verfahren über fehlende Aufenthaltskontrollen bis zu einem gescheiterten Antrag auf Abschiebehaft. Am Ende bleibt ein totes Mädchen – und die Frage, warum Muhammad A. überhaupt noch in Deutschland war.

Mehr NIUS: Iraker wirft 16-Jährige vor den Zug: Das Protokoll einer Vertuschung

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel