
Ein brutaler Messer-Killer, der gar nicht mehr in Deutschland sein dürfte! Hilton Henrico G. (38) steht ab Donnerstag vor Gericht, weil er im Mai 2024 einen Wachmann in einer Potsdamer Asylunterkunft mit zwei Stichen in die Brust tötete. Jetzt kommt raus: Er hätte schon seit Mai 2021 abgeschoben sein müssen, berichtet die BZ.
Es war nicht der erste Gewaltexzess des abgelehnten Asylbewerbers. Laut Anklage verletzte er bereits im Februar 2023 eine Person mit einem Messer am Arm. Dennoch wurde er weiter geduldet. Der Potsdamer CDU-Fraktionschef Willo Göpel (61) ist fassungslos: „Es ist unfassbar, dass die Stadt Potsdam trotz massiver Vorfälle keine klaren Konsequenzen gezogen hat.“ „Eine Person mit wiederholten Gewaltakten und Hausverboten hätte entweder psychiatrisch betreut oder in Gewahrsam genommen werden müssen“, so Göpel.
Schon vor drei Jahren war klar: G. muss raus! „Seit Mai 2021 war G. sofort vollziehbar ausreisepflichtig“, sagt Matthias Vogt vom Verwaltungsgericht Cottbus. Der Eilantrag gegen seinen abgelehnten Asylantrag wurde abgelehnt – die Potsdamer Ausländerbehörde informiert. Doch nichts geschah.
Olaf Jansen, Chef der Brandenburger Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), macht Potsdam schwere Vorwürfe: „Die Potsdamer Ausländerbehörde hat uns G. nicht zur Abschiebung gemeldet – obwohl sie dazu verpflichtet war.“ „Deshalb konnten wir ihn nicht zurück nach Südafrika bringen.“ CDU-Fraktionschef Göpel: „Es ist völlig inakzeptabel, dass G. weiterhin in Deutschland bleiben konnte und nun zwei schwere Gewalttaten begangen hat.“ Die Verantwortung sieht er bei Brigitte Meier (SPD), Potsdams Sozial-Beigeordneter.
„Statt transparenter Aufklärung werden Fragen abgeblockt“, erklärt Göpel, „die neuesten Erkenntnisse zeigen, dass die Stadtverwaltung die Risiken offenbar unterschätzt oder bewusst hingenommen hat.“ Seine Forderung: „Die verantwortliche Beigeordnete Brigitte Meier muss die Konsequenzen ziehen und zurücktreten!“
Hilton Henrico G. steht wegen Totschlags vor Gericht. Laut Anklage stach er den syrischen Wachmann Anwar A. (33) „in Tötungsabsicht“ zweimal in die Brust, traf dabei das Herz. Der Wachmann starb an inneren Blutungen. G. drohen fünf Jahre bis lebenslange Haft.