Bei Queer-Debatte: Grüne formen riesige Regenbogenflagge im Bundestag

vor etwa 5 Stunden

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Anlässlich der Besprechung eines Antrages zum Thema „Queerfeindliche Hasskriminalität“ hat sich die Grünen-Fraktion im Bundestag als Regenbogenflagge verkleidet. Die Abgeordneten trugen entsprechende Farben, die in ihrer Sitzordnung das Farbschema der Flagge der Homosexuellenbewegung abbildete.

Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU), die die Sitzung leitete, quittierte die Aktion mit einem Lächeln: „Heut‘ geht’s farbenfroh zu im Parlament“, kommentierte sie. Eigentlich sind visuelle Demonstrationen und Aktionen im Plenarsaal unerwünscht.

In der Debatte zum Antrag der Grünen sprach die Abgeordnete Nyke Slawik. „CSDs gibt es so viele wie noch nie zuvor in Deutschland“, freute sich die Politikerin. Diese würden jedoch Ziel von „antidemokratischen, autoritären und rechtsextremen Angriffen“, beklagte Slawik. Zentraler Bestandteil des Antrags ist die Aufforderung an den Bundestag, sich zu Pride-Paraden zu bekennen.

Slawik forderte in der Rede unter anderem, ein „Diskriminierungsverbot auch explizit für queere Menschen endlich im Grundgesetz zu verankern.“ Auch das Antidiskriminierungsgesetz sollte verschärft werden, welches sie als zu lasch darstellte.

Dass die Bundestagsverwaltung sich nicht mehr institutionell an Pride-Paraden beteilige und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die Regenbogenflagge nicht hissen wolle, bezeichnete Slawik als „Wasser auf die Mühlen derjenigen, die CSDs angreifen und queere Menschen entrechten wollen“. Auch die Inhaftierung „der Nicht-Binären Maja T.“ in Ungarn stehe in einem Zusammenhang mit „Queerfeindlichkeit“, fuhr die Abgeordnete fort.

Slawik überzog ihre Redezeit, sodass Bundestags-Vizepräsidentin Andrea Lindholz ihr das Mikrofon abstellen musste. Diese Maßnahme quittierte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann mit lauten Anwürfen in Richtung der Präsidentin.

Im Antrag fordert die Fraktion der Grünen unter anderem auch ein „Demokratiefördergesetz zur Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Zivilgesellschaft“, die man mit mehr Mitteln ausstatten müsse. Auch sollten sogenannte geschlechtsangleichende Operationen vollständig von Krankenkassen übernommen werden.

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