
Im Zentrum des Streits steht eine satirische Fotomontage, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Spruch „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ zeigt. Veröffentlicht wurde das Bild im Februar 2024 auf der X-Seite des Deutschland-Kurier. Chefredakteur David Bendels wurde dafür wegen „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ verurteilt.
Am 7. April 2025 verurteilte das Amtsgericht Bamberg den Journalisten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate ohne Bewährung gefordert. Nun geht sie in Berufung. In der Begründung heißt es, das Urteil werde der Schwere der Tat und der Persönlichkeit Bendels nicht gerecht.
Die Grundlage des Urteils ist der sogenannte Paragraph 188 StGB. Kritiker sehen darin ein gefährliches Zensur-Instrument; oft wird er auch als „Majestätsbeleidigungsgesetz“ bezeichnet. Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht – dieser wurde abgelehnt.
Renommierte Rechtsexperten wie der frühere Bundesminister Rupert Scholz (CDU) und Medienanwalt Joachim Steinhöfel halten das Meme für durch Artikel 5 GG geschützt. Auch unabhängige Beobachter bewerten das Urteil als politisch motiviert.
David Bendels kündigte schon zu seiner Verurteilung an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. „Wir werden uns mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen“, erklärte er.