
Wenn Sie immer noch daran zweifeln, dass wir in einem „Grünen Reich“ leben, wie Kabarettist Uwe Steimle oft zum Besten gibt, dann sollte Ihnen diese vom Berliner Verfassungsgericht heute genehmigte linksgrüne Kampagne in der Bundeshauptstadt Anlass zum Nachdenken geben.
Eine linksgrüne Initiative will den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings per Volksentscheid künftig weitgehend verbieten. Wenn das nicht den Charakter einer sich ausbreitenden freiheitsfeindlichen Öko-Diktatur trägt, was dann?
Unglaublich, aber wahr in Deutschland: Die linken „Aktivisten“ bekommen dazu vor mittlerweile grün unterwanderten Gerichten auch noch Recht – in diesem Fall heute vom Berliner Verfassungsgerichtshof.
„Mit seinem am 25.06.2025 verkündeten Urteil bestätigt der Verfassungsgerichtshof die Argumentation unserer Initiative: Das Gericht sieht keinen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und betrachtet das Gesetz als angemessen und verhältnismäßig. Um die Ziele in ihrer Gesamtheit zu erreichen, gebe es aktuell kein geeigneteres Mittel. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit 8:1 Stimmen“, jubelt die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“.
Sie lachen sich über Freiheitsrechte von Bürgern und Kraftfahrern förmlich schlapp.
Im rot-rot-grünem Biotop Berlins macht sich immer mehr eine mit Klimaschutz verbrämte Willkür breit. Womöglich wird die Bundeshauptstadt nach der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2026 sogar noch von einem linken Bürgermeister regiert, jedenfalls hat Rot-Rot-Grün in einer aktuellen Umfrage derzeit eine klare Mehrheit.
Quelle: Infratest dimap 18.06.25
Vor dem Gerichtsentscheid hatte der schwarz-rote Senat Berlins zwar versucht, in dem geplanten Öko-Gesetz noch einen zu starken Eingriff in Kompetenzen des Bundes zu sehen. Doch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) versteckte sich mit seiner Innenverwaltung vor allem hinter Bundesregeln. Sein schwaches Argument lautete: Der von der Initiative vorgelegte Gesetzentwurf greife zu stark in Kompetenzen des Bundes im Straßenverkehrsrecht ein. Aber warum nur des Bundes?
Das Argument für Freiheitsrechte seiner Einwohner und Kraftfahrer Berlins firmierten beim erprobten CDU-Umfaller Wegner erst unter ferner liefen: „Außerdem würde durch weitreichende Fahrverbote die Handlungsfreiheit der Berlinerinnen und Berliner unverhältnismäßig stark eingeschränkt“, so seine Innenverwaltung.
Von einem schon autokratischen Eingriff in die Freiheitsrechte ist natürlich keine Rede beim Senat von CDU-Wegner, obwohl dieser einer Diskriminierung von Bürgerrechten mit Fahrerlaubnis und Eigentum sowie von Millionen Einwohnern, Gästen und Unternehmen in einer Großstadt gleichkommt.
Gerichtlich verordnet lachen die Öko-Aktivisten nun über die Melkkühe der Nation – die Kraftfahrer mit ihren dreistelligen Milliarden-Abgaben und -Steuern pro Jahr. Zahlen, aber nicht fahren, lautet womöglich die Zukunft für Berlins Cityverkehr.
„Wir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins gehört der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner — und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat unseren Gesetzentwurf umfassend rechtlich geprüft und unsere Auffassung bestätigt: Es gibt nach der Verfassung natürlich kein Grundrecht auf Autofahren“, feiern sich jetzt die linksgrünen Aktivisten.
Dabei will der skandalöse Gesetzentwurf, anders kann man ihn nicht nennen, den die linksgrüne Initiative nun zur Abstimmung stellt, den individuellen PKW-Verkehr innerhalb des S-Bahn-Rings nicht nur drastisch reduzieren, sondern praktisch verbieten.
Dabei handelt es sich um ein Berliner Stadtgebiet von rund 10 Kilometern Nord-Süd und rund 15 Kilometern West-Ost. In diese Fläche könnte man so manche deutsche Großstadt packen – künftig autofrei versteht sich.
Das Hauptstadtchaos mit einstürzenden Brücken, maroden Verkehrswegen und einem öffentlichen Nah- und Fernverkehr im Dauerkrisenmodus reicht den linken „Umweltaktivisten“ noch nicht. Das Chaos muss perfekt sein.
Für den geplanten Gewaltakt soll künftig der Großteil aller Straßen im City-Bereich „umgewidmet“ und als „autoreduziert“ deklariert werden. Diese verharmlosenden Begriffe bedeuten nichts anderes als ein Kraftfahrverbot für fast alle Einwohner und Gäste sowie Erschwernisse für Handwerk und Gewerbe.
Denn die Nutzung der sogenannten „autoreduzierten Straßen“ soll lediglich für Busse, Rettungsdienste, Liefer- und Wirtschaftsverkehr sowie die Müllabfuhr erlaubt sein. Ausnahmen gebe es nur für Menschen mit Behinderung.
Und Achtung: Für Anwohner würde es lediglich ein Kontigent von Fahrten an maximal zwölf Tagen im Jahr geben. Diese Bestimmungen sollen laut Gesetzentwurf nach einer Übergangsphase von vier Jahren in Kraft treten.
Solch diktatorische Maßnahmen gab es nicht einmal im SED-Regime in der Hauptstadt der DDR. Das hätte wahrscheinlich einen zweiten Volksaufstand wie beim 17. Juni 1953 ausgelöst. Aber im grünwoken Berlin kann man offensichtlich mit seinen Bürgern so umspringen, wenn sie es sich gefallen und den Volksentscheid einfach passieren lassen.
Denn die „Aktivisten“ können nun die nächste Phase ihres Volksbegehrens einleiten. Innerhalb von vier Monaten müssen die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen. Im woken Berlin kein Ding der Unmöglichkeit.
Damit nicht genug: Dass so ein Gesetz eigentlich nicht nur freiheits- und verfassungsfeindlich ist, dazu braucht es im Grunde kein Gericht, dafür genügt allein der gesunde Menschenverstand. Doch der kommt den Richtern immer mehr abhanden.
Wie reagierte die regierende CDU im Vorfeld – empört? Nichts dergleichen. Windelweich bezeichnet der verkehrspolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion Johannes Kraft die autoritären Forderungen nur als „viel zu weitgehend“. Denn: „Das bedeute defacto, dass man den Menschen, die innerhalb des S-Bahn-Rings leben, das Auto verbietet.“ Soso. Außerdem halte er Regelungen, wie die zwölf erlaubten Fahrten für private PKW-Nutzer, für nicht kontrollierbar. Aha.
Also weniger Autoverkehr für Bürger geht schon, nur halt nicht so weit. Und wenn es „kontrollierbar“ wäre, ginge es dann auch, Herr Kraft?
Die CDU-Wähler wissen spätestens jetzt Bescheid, wem sie ihre Stimme am 12. Februar 2023 gegeben haben.