
Am Samstag feierten rund 400 Berliner Jugendliche und junge Erwachsene im Tennisclub TC 1899 e.V. Blau-Weiss eine „Après-Ski-Party“. Die Party war vom Tennisclub Rot-Weiß veranstaltet worden, wie die B.Z. berichtete. Dabei sangen einige Schüler zum Lied „L’amour Toujours“ die Parole „Deutschland den Deutschen. Ausländer raus“. Ein Video davon war auf Instagram veröffentlicht worden. Zuerst hatte Bild darüber berichtet. Der Tennisclub Blau-Weiss hatte Anzeige erstattet.
Die Berliner Polizei sah jedoch nicht die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit erfüllt, wie Legal Tribune Online (LTO) am Dienstag berichtete. Der Tennisclub distanzierte sich umgehend in jeweils einer Stellungnahme am Montag und Dienstag von dem Geschehen und betonte, die Räumlichkeiten nur vermietet zu haben und nicht an der Durchführung der Veranstaltung beteiligt zu sein.
„Trotzdem nehmen wir diesen Vorfall äußerst ernst und verurteilen ihn aufs Schärfste. Unser Club steht für Weltoffenheit, Respekt und ein friedliches Miteinander – Diskriminierung, Extremismus oder Hass haben bei uns keinen Platz“, heißt es in der Stellungnahme vom Dienstag. Der Vorstand des Tennis-Clubs habe umgehend Maßnahmen eingeleitet, darunter die Stellung einer Strafanzeige. Das entsprechende Video wurde der Polizei übergeben „mit der Bitte, alle notwendigen rechtlichen Schritte gegen die beteiligten Personen einzuleiten“.
Sollten Mitglieder des Tennisclubs an dem Ereignis beteiligt gewesen sein, drohen satzungsgemäße Maßnahmen bis hin zum Vereinsausschluss. Weiter heißt es: „Der Vorstand wird in Zukunft alle Veranstaltungen, bei denen Blau-Weiss-Mitglieder mit Gästen feiern, nach strengen Kriterien beurteilen und erheblich einschränken.“
Die Berliner Polizei sah indes keine strafbaren Handlungen. Eine Pressesprecherin der Berliner Polizei teilte mit, dass grundsätzlich eine Strafbarkeit möglich sei, „wenn weitere situationsbedingte Begleitumstände hinzukämen, zum Beispiel das Heben des Arms zum Hitlergruß, das Mitführen einer Reichskriegsflagge oder das gezielte Rufen der Parole in Richtung von Personen mit Migrationshintergrund“.
Wie der Anwalt des Tennisclubs Blau-Weiss gegenüber LTO mitteilte, sei nach dem aktuellen Stand der internen Untersuchung nicht ein Großteil der feiernden Schüler beteiligt gewesen, „sondern fünf, sechs Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren, zum Teil mit Migrationshintergrund, die die 9. Klasse einer Berliner Schule besuchen“.
Dennoch wolle der Verein weiter an der Strafanzeige festhalten, um „den Vorfall von einer objektiven Ermittlungsbehörde untersuchen zu lassen“. Die Berliner Polizeisprecherin wies darauf hin, dass eine endgültige Entscheidung über die Strafbarkeit des Videos von der Berliner Staatsanwaltschaft getroffen werden müsste. Auf Anfrage von LTO teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass ihr der Vorfall noch nicht vorliege.