„Bewusstsein für die Ressource schärfen“ – Bayerns Regierung will Wasser-Steuer einführen

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„Unser Ziel ist es, das weniger werdende Wasser optimal zu verteilen mit sparsamem Verbrauch“, sagte Markus Söder auf einer Pressekonferenz am Dienstag. Um das umzusetzen und „das Bewusstsein für die Ressource Wasser zu schärfen“, wie es in einer Pressemitteilung heißt, beschloss die Regierung einen Gesetzentwurf für eine Grundwasser-Steuer. Der sogenannte „Wassercent“ soll ab dem 1. Juli 2026 erhoben werden, die Regierung verspricht sich davon Einnahmen von 80 Millionen Euro jährlich. Der Gesetzentwurf soll im Herbst in den bayerischen Landtag eingebracht werden.

Die Steuereinnahmen sollen zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und Hochwasserschutz verwendet werden. Pro Kubikmeter entnommenen Grundwassers – das entspricht 1.000 Litern – sollen 10 Cent gezahlt werden. Für Privatpersonen rechnet Ministerpräsident Markus Söder mit Kosten von vier bis fünf Euro im Jahr, eine vierköpfige Familie würde laut ihm zwanzig Euro zahlen. Für Unternehmen gilt ein Freibetrag von 5.000 Kubikmetern. Erst, wenn mehr Wasser verbraucht wird, muss gezahlt werden.

„Natürlich ist der Klimawandel da und er trifft Bayern auch besonders“, sagte Söder auf der Pressekonferenz. Das betrifft vor allem den Alpenraum. Diese Äußerung in Bezug auf Wasser ist zumindest fraglich. Denn Stand 30.07.2025 melden zahlreiche Wasserstellen auf der Webseite der bayerischen Regierung einen „sehr hohen“ oder „hohen“ Grundwasserspiegel im Alpenraum.

Bayern sei „ehedem ein ganz wasserreiches Land“ gewesen, stehe nun aber vor Herausforderungen, so Söder. Der Wassercent sei nur ein Teil der bayerischen Wasserstrategie. Ziel der Strategie sei es, die Wasserverteilung in Bayern zu ändern. Ziel sei es, Wasser vom Süden des Bundeslandes in den Norden zu transportieren. Die Gletscher als „normale Wasserversorgung“ würden in den nächsten Jahren wegfallen, so der Ministerpräsident.

Der erste Abrechnungszeitraum soll vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Ab 2027 soll anschließend das Kalenderjahr gelten. Die Höhe des zu zahlenden Geldes soll entweder nach dem jährlichen Entnahmewert berechnet werden oder es soll die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt werden, wenn diese der Wasserrechtsbehörde mitgeteilt wird, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht.

Gegen den verpflichtenden Einbau von Wasserzählern verweigert sich die Landesregierung bisher, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. So wolle man zusätzlichen bürokratischen Aufwand verhindern. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, in denen der Wassercent nicht erhoben wird. So muss die Feuerwehr für die Verwendung von Löschwasser nichts zahlen. Auch Bauern, die mit dem Wasser Vieh tränken, müssen dafür kein Geld zahlen. Wasserentnahmen für die Erzeugung erneuerbarer Energien und für Bewässerung müssen ebenfalls nicht bezahlt werden.

Bayern ist das 14. Bundesland, das eine Steuer auf Grundwasserentnahme einführt. Unter anderem Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits ein Entnahmeentgelt eingeführt. In Baden-Württemberg wurde diese Abgabe bereits 1988 eingeführt, in Sachsen und Niedersachsen 1992. Hessen und Thüringen haben bisher keine solche Abgabe.

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