
Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert neue Verfahren an Schulen, um auf vermeintlich rechtsextreme oder demokratiefeindliche Äußerungen von Lehrern reagieren zu können. Wer sich aus Sicht der Gewerkschaft verdächtig äußert, soll künftig gemeldet und überprüft werden können. Hintergrund ist die neue Bewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“.
Schulen sollten in die Lage versetzt werden, gegen Lehrer vorzugehen, die sich aus Sicht der Gewerkschaft „rechtsextrem, menschenverachtend oder demokratiefeindlich“ äußern. GEW-Vorsitzende Maike Finnern sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, es brauche „systematische Beschwerde- und Meldeverfahren, Präventions- und Interventionskonzepte mit definierten Handlungsketten, unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen sowie einen stärkeren Diskriminierungsschutz“.
„Aufrufe zu Gewalt müssen in jedem Fall konsequent geächtet sowie disziplinar- und strafrechtlich verfolgt werden“, sagte sie. Schulen und Schulaufsichten müssten wissen, „wo rote Linien verlaufen“, und über die nötigen Instrumente verfügen, um professionell reagieren zu können.
Ziel der Gewerkschaft ist es offenbar auch, AfD-Mitglieder im Schuldienst erfassbar zu machen. Zwar betonte Finnern, man dürfe „Lehrkräfte und den Lehrkräftenachwuchs nicht unter Generalverdacht stellen“, sprach sich jedoch in Einzelfällen für Überprüfungen durch den Verfassungsschutz aus – „wenn etwa entsprechende Verdachtsmomente vorliegen, dass ein AfD-Mitglied, das als Lehrkraft arbeitet, seinen Eid verletzt und seinen Bildungsauftrag missachtet hat“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit Mai als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Das entsprechende Gutachten wurde nicht offiziell veröffentlicht. Die Wochenzeitung Cicero hat das vollständige Dokument jedoch öffentlich zugänglich gemacht. Es stützt sich im Wesentlichen auf öffentlich zugängliche Aussagen von Parteivertretern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben erklärt, dass sie darin keine ausreichende Grundlage für ein Parteiverbot sehen.