
Eine Frau aus dem hessischen Lohfelden kommentierte am 26. Oktober auf X unter einem Beitrag auf X mit drei Daumen hoch in Emojiform. Doch dieser Kommentar sollte der 64-Jährigen noch teuer zu stehen kommen. Denn die Staatsanwaltschaft Kassel eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Billigung einer Straftat.
Die drei Daumen hatte die Frau nämlich unter einen Beitrag gestellt, in dem über eine 15-Jährige aus Schweden berichtet wurde, die ihren Vergewaltiger, ein Mann mit Migrationshintergrund, erhängte. Der Nachricht fügte der Ursprungsuser an: „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ Die Staatsanwaltschaft legte der 64-Jährigen den Kommentar mit den drei Daumen hoch pauschal als Befürwortung der Tat aus.
"Diesem Beitrag stimmten Sie als Userin xyz am selben Tag gegen 19:25 zu, indem Sie dreimal "Daumen nach oben" klickten." pic.twitter.com/uNrgm8rjYQ
— TheRealTom™ – Trusted Flagger (@tomdabassman) June 26, 2025
Einige Monate später erhielt die Frau dann einen Strafbefehl, erwirkt durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 140 Strafgesetzbuch. Diesen veröffentlichte sie nun kürzlich in Teilen auf X. Auf Anfrage von Apollo News bestätigte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft angab, wurde der Strafbefehl über 60 Tagessätzen zu je 30 Euro angesetzt – insgesamt sollte die 64-Jährige also 1.800 Euro zahlen.
Im Strafbefehl heißt es unter anderem: „Diesem Beitrag stimmten Sie als Userin (…) zu, indem Sie dreimal ‚Daumen nach oben‘ klickten. Ihnen war klar, dass Sie auf diese Weise eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar billigten, wobei Sie besonders erfreute, dass diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden ist.“ Die Aussage des Ursprungsusers bezüglich der „77 Jungfrauen“ habe die 64-Jährige sich zudem zu eigen gemacht und so versucht, den getöteten Vergewaltiger zu verhöhnen. All das ist freilich eine Interpretation der Staatsanwaltschaft von drei Daumen-Emojis.Noch kann die Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – deshalb ist er auch noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News mitteilte. Sollte die Frau tatsächlich gegen den Strafbefehl vorgehen, würde es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.
Der Strafbefehl ist eine weitere Eskalation der Verfolgung von Aussagen im Internet. Immer wieder kommt es zu ähnlichen Fällen – insbesondere wegen Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Bundesweite Bekanntheit erlangte etwa eine Hausdurchsuchung beim Rentner Stefan Niehoff, nachdem dieser ein Meme über Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geteilt hatte, in dem dieser als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.