
Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte deutlich häufiger mit Taleb al-Abdulmohsen, dem Attentäter des Anschlags in Magdeburg, zu tun, als zuvor bekannt war. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Sichert, über die die Junge Freiheit berichtete, war das BKA in „acht Sachverhalten mit Bezug zum Beschuldigten Taleb A. als Zentralstelle eingebunden“.
Konkret habe das BKA „Hinweise, Erkenntnismitteilungen beziehungsweise -Anfragen zu möglichen strafbaren Handlungen durch Taleb A.“ erhalten, wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt. Laut den vorliegenden Informationen kontaktierte unter anderem Saudi-Arabien, das Herkunftsland des Asylbewerbers, das Bundeskriminalamt (BKA) in den Jahren 2015, 2017 und 2023 mit Warnhinweisen bezüglich Abdulmohsen. Trotz dieser wiederholten Benachrichtigungen ergriffen die deutschen Behörden keinerlei Maßnahmen.
Am 20. Dezember 2024 verübte Abdulmohsen einen verheerenden Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem sechs Menschen, darunter ein Kind, getötet und fast 300 Personen verletzt wurden. Schon 2013 drohte er damit, einen Terroranschlag zu verüben. Die Konsequenzen hierauf blieben lasch. Er wurde zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. 2016 stellte er einen Asylantrag, der auch genehmigt wurde. Ab 2020 arbeitete er als Psychiater und behandelte Straftäter mit Suchtproblemen.
Seit Ende Oktober 2024 war er urlaubs- und krankheitsbedingt nicht mehr im Dienst. Das Motiv von Abdulmohsen wirft nach wie vor Fragen auf. Er veröffentlichte insbesondere über die Plattform X immer wieder Drohungen gegen die Bundesrepublik Deutschland. So fragte er in einem Post: „Gibt es einen Weg zur Gerechtigkeit in Deutschland, ohne eine deutsche Botschaft in die Luft zu sprengen oder wahllos deutsche Bürger zu massakrieren?“