
Es gibt Entscheidungen, die sind richtig und doch falsch. Die CDU/CSU hofft, sich aus der Nummer mit der Wahl der radikal links-ideologisch agierenden Richterin Frauke Brosius-Gersdorf und der grünen Aktivisten-Professorin Ann-Katrin Kaufhold herauswinden zu können, indem nicht die zweifelhafte Verfassungstreue, sondern tatsächlich bestehende Plagiatsvorwürfe die Wahl verhindern sollen.
Es ist richtig: Wer offensichtlich Teile der Dissertation des Ehemanns ohne Quellenangabe als eigene Dissertation eingereicht hat, kann sich nicht auf die eigene Qualifikation berufen. Abschreiben gilt nicht.
Doch die mangelnde fachliche Qualifikation Brosius-Gersdorfs war schon vorher erkennbar. Ihre Begründungen, vorgelegt in vielen Schriften und Reden, waren nie sauber verfassungsrechtlich, sondern vermengt mit politischem Klein-Klein, wie man es in jedem Ortsverband der SPD beim dritten Bier daher brabbelt, und mit klar ideologisch motivierten Aussagen.
Ihr Versuch etwa, Artikel 1 des Grundgesetzes, und damit die Menschenwürdegarantie zurechtzubiegen, ist dümmlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, heißt es in Paragraph 1. Diesen ersten und wichtigsten Satz als „biologistisch“ abzutun, ist intellektuell und moralisch unwürdig. Letztlich hatte diese Haltung im bürgerlichen Lager Empörung ausgelöst, weil Brosius-Gersdorf Teil einer Kommission zur „reproduktiven Selbstbestimmung“ war und als Expertin vor dem Rechtsausschuss aussagte, wo sie dafür plädierte, Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen. Denn in der Konsequenz ergäbe sich aus ihrer Argumentation, dass auch Abtreibungen bis zur Geburt möglich wären, da dem noch nicht geborenen Menschen keine Menschenwürde zustünde.
Die Würde des Menschen in Zweifel zu ziehen, egal ob noch im Mutterleib oder schon geboren, ist untragbar. Wer dieser Frau folgt, öffnet buchstäblich das Tor zur Hölle: Dass es nicht nur Ungeborenen beträfe, ist evident, bereits Nicht-Geimpften wollte Brosius-Gersdorf Grundrechte aberkennen.
Die Menschenwürde wird Verhandlungssache. Nicht nur im Fall von Kindern, auch bei Alten, Kranken, oder anderen vulnerablen Gruppen, die den Schutz des Staates brauchen. Wer ihn an einer Stelle entzieht, macht den Weg frei für Willkürentscheidungen. Darum geht es. Die Würde des Menschen muss unantastbar bleiben, egal wie klein, groß, krank, oder auch radikal, unsympathisch, oder sonst fragwürdig die jeweilige Gruppe ist.
Das wäre die Argumentation der CDU gewesen.
Stattdessen gibt sie sich kleinlich und wichtigtuerisch wegen einiger Abschreibereien. Sie hat einen Ausweg gefunden und klettert durch das Klo-Fenster ins Freie, noch mit heruntergelassenen Hosen. Man steht davor und lacht, wie eine ehemals stolze Partei sich vor sich selbst und dem Publikum lächerlich macht.