Brosius-Gersdorf ist an keiner Kampagne gescheitert – sondern an ihren Positionen

vor etwa 18 Stunden

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Frauke Brosius-Gersdorf hat sich disqualifiziert. Zumindest für jenes Amt, das die SPD ihr anträgt, das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht. Womöglich wird die Rechtsprofessorin dennoch berufen. Die Bereitschaft der Union, sich linken Forderungen zu unterwerfen, kann man gar nicht überschätzen.

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Spätestens aber die jüngsten Rechtfertigungen in eigener Sache lassen keinen Zweifel: Brosius-Gersdorf steht für eine linke Politisierung der Justiz. Sie relativiert die Menschenwürde und stellt Freiheit unter Vorbehalt. Sie redet wie eine Anwältin des Staates, nicht der Bürger. Diese Haltungen haben am Verfassungsgericht nichts zu suchen. Brosius-Gersdorf wäre eine Fehlbesetzung.

Bisher hält die SPD an ihrer Kandidatin fest. Auch von den Grünen gibt es wütende Treueschwüre. Das wundert nicht. Linke Parteien wollen, dass linke Positionen sich durchsetzen. Mit Brosius-Gersdorf hätte die linke Agenda einen neuen Brückenkopf am Verfassungsgericht.

Die Juristin selbst fühlt sich missverstanden, falsch zitiert und als Opfer einer Kampagne. Darum buchte sie sich beim ZDF-Talker Markus Lanz ein. Im Vieraugengespräch wollte sie als Vertreterin mittiger Positionen erscheinen. Der Versuch misslang.

Das Problem ist nicht, was Medien über Brosius-Gersdorf schreiben. Das Problem sind die Positionen von Brosius-Gersdorf. Bei Lanz agierte sie nach dem sonst Stammtischen vorbehaltenen Motto: „Darüber wird man ja wohl nachdenken dürfen.“

Klar, man darf über fast alles nachdenken. Doch Brosius-Gersdorf dachte nicht nur nach. Sie stellte nicht nur Thesen zur Diskussion. Nein. Sie forderte. Sie agierte aktivistisch. Sie warb Ende 2021 für eine Impfpflicht.

Wörtlich schrieb sie gemeinsam mit ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf: Eine allgemeine Impfpflicht sei „erforderlich“, die „Freiheit der Impfunwilligen muss zurückstehen.“ Außerdem brauche es dann „Sanktionen bei Verstößen gegen die Impfpflicht.“ Als Beispiel führte sie den „Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“ an.

Frauke Brosius-Gersdorf misstraut dem Bürger, und sie vertraut dem Staat. Das zeigte sich in der Corona-Pandemie. Der Staat solle die Bürger am Geldbeutel spüren lassen, wenn diese sich der Impfung widersetzen. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Ungeimpfte!

Bei Lanz sagte sie einen erschütternden Satz: Weil die Krankenkassen finanziell notleidend seien, „müssen sich auch Juristinnen und Juristen die Frage stellen, wie kann man die Kosten eindämmen.“

Auch hier hatte Brosius-Gersdorf die Corona-Ungeimpften im Blick. Diese sollten womöglich ihre Behandlungskosten selbst tragen. So reden Regierungsvertreter. So denken Regierungsberater. Brosius-Gersdorf nimmt Partei. Es ist die Partei des Staates.

Die linke Ampel-Regierung installierte ein Gremium zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Brosius-Gersdorf war dabei und kam im April 2024 zu dem Schluss: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Diese guten Gründe macht sich Brosius-Gersdorf offenbar zu eigen. Denn sie folgert: Erst ab der Geburt gelte der „volle Schutz“ des Lebensrechtes.

Damit öffnet sie gedanklich die Tür zu Spätabtreibungen. Um wirklich sicher zu sein vor der Tötung, muss der Mensch demnach geboren sein. Das Lebensrecht des Embryos nimmt laut Brosius-Gersdorf zu; voll ausgeprägt ist es erst im Augenblick der Geburt. Glücklich, wer bis dahin durchhält.

Das Verfassungsgericht sieht es anders. Im Mai 1993 urteilte es: Die Menschenwürde komme auch dem ungeborenen Leben zu; das Lebensrecht „steht dem Ungeborenen schon aufgrund seiner Existenz zu.“

Brosius-Gersdorf widerspricht. Sie ist sich sicher: Das Urteil von 1993 überzeuge nicht mehr. Das Verfassungsgericht werde seine Rechtsprechung korrigieren – und die Menschenwürde so relativieren, wie sie, die Wissenschaftlerin, es schon heute tut.

Als die Juristin gegen das Verfassungsgericht argumentierte, war sie noch nicht Kandidatin für dieses Gericht. Doch Brosius-Gersdorf hatte schon damals eine Mission: die Geltung der Menschenwürde zu beugen, zu biegen, zu relativieren.

Ich meine: Wer den Staat zum Zuchtmeister der Bürger machen will und die Menschenwürde zur Verhandlungsmasse, der sollte nicht über das Grundgesetz wachen. Unmenschlichkeit beginnt, wo die Menschenwürde abdankt.

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