
Legalisierung der Leihmutterschaft, Abschaffung der Witwenrente, Kindergartenpflicht, Impfpflicht, Abschaffung Ehegattensplitting, Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung für Ehepartner, neues Erbrecht zur „gerechten“ Verteilung von privatem Vermögen auf die ganze Gesellschaft, also kalte Enteignung im Erbrecht. Frauke Brosius-Gersdorf ist noch viel schlimmer als bisher gedacht.
Während im politischen Berlin der aufgeschreckte Hühnerhaufen der Parlamentarier langsam die Fassung zurückerlangt angesichts einer verschobenen Wahl von Bundesverfassungsrichtern, läuft bereits die Beschwichtigungsstrategie, so schlimm sei Frauke Brosius-Gersdorf ja eigentlich gar nicht.
Die SPD will sie als Kandidatin nicht zurückziehen, auch sie selbst will offensichtlich nicht verzichten, es liegt stattdessen das Angebot vor, Brosius-Gersdorf wolle sich bei der CDU/CSU Bundestagsfraktion vorstellen. Bevor die Abgeordneten der Union dieser recht durchsichtigen Charmeoffensive erliegen, wäre es sicher hilfreich, sie würden auch weitere steile Haltungen der Juristin ohne jegliche Richtererfahrung kennen.
Denn es sind ja nicht nur die steilen Thesen zur abgestuften Menschenwürde und dem verhandelbaren Lebensrecht von ungeborenen Kindern oder ihre Haltung zu Abtreibung bis zur Geburt. Es ist nicht nur ihre Haltung zu einer Impfpflicht, obwohl das nicht nur recht totalitär erscheint für jemanden, der antritt, die Verfassungsrechte von Bürgern auslegen zu wollen und dabei übersieht, dass das deutsche Grundgesetz vor allem Abwehrrechte gegen den Staat formuliert und nicht Übergriffsrechte des Staates auf die Bürger.
Es ist auch schizophren, wie sie bei Abtreibung auf die Autonomie der Frau pocht und ganz im Sinne des feministischen Gassenhauers „Mein Bauch gehört mir“ der Frau keine Bevormundung durch den Staat zumuten will, gleichzeitig aber glaubt, der Staat dürfe bei einer Impfung genau dieselbe Autonomie der Bürger mit Füßen treten.
Brosius-Gersdorf fordert eine Kindergartenpflicht.
Sollte sie ins Bundesverfassungsgericht gelangen, dort Entscheidungsgewalt erlangen, merkt man sich als Bürger am besten: „Mein Bauch gehört mir, mein Oberarm aber nicht“. Hier also direkt aus der Feder von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf selbst ein paar weitere „Thesen zur sozialen Gerechtigkeit im Lebensweg“, die sie an der Universität Potsdam veröffentlichte und die sie als eine akzeptable Kandidatin für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU disqualifizieren sollte.
Brosius-Gersdorf will Leihmutterschaft und Eizellspende erlauben und damit das Konzept „Familie für Alle“ realisieren. Die Ausbeutung von Frauenkörpern aber auch der Handel mit Kindern sollen also auch in Deutschland zur Tagesordnung gehören. Das bedeutet faktisch, dass der Embryonenschutz in Deutschland abgeschafft werden muss, aber auch, dass Kinder zur Ware werden. Während also selbst das EU-Parlament Leihmutterschaft erst im vergangenen Jahr auf eine Stufe mit Sklaverei, Ausbeutung und Menschenhandel gestellt hat, will sie es legalisieren, damit jeder ein Recht auf ein Kind hat.
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Dazu passt auch ihre nächste Forderung, ganz im Sinne einer neuen Vielfalt der Geschlechter, Co-Mutterschaft und Co-Vaterschaft ab Geburt zu erlauben und damit auch „diversgeschlechtliche“ und homosexuelle Partner, die nicht mit dem Kind verwandt sind, ab Geburt in der Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Um es klar zu stellen: Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter. In einer Geburtsurkunde zwei Männer oder zwei Väter einzutragen und dafür ein echtes Elternteil unter den Tisch fallen zu lassen, ist eine Lüge in einem amtlichen Dokument.
Es zeigt sich erneut der Geist einer ganzen Agenda, den sie konkret mit einem neuen Abstammungsrecht vorantreiben will. Wer Vater und Mutter eines Kindes ist, soll von der Biologie abgekoppelt werden und eine Sache von rechtlicher Zuordnung sein. Es ist die SPD, die bereits seit vielen Jahren genau das auch mit Kommissionen zum Abstammungsrecht versucht durchzusetzen. Es sind die Grünen, die das Konzept der Co-Mutterschaft in der Geburtsurkunde bereits seit sehr vielen Jahren versuchen durch den Bundestag zu bekommen. Zahlreiche Musterklage sind bereits auf dem Weg durch die Instanzen und werden bald am Bundesverfassungsgericht ankommen.
Ein Schelm, wer denkt, man versuche jetzt bereits eine Richterin gar als stellvertretende Vorsitzende zu installieren, um sicherzugehen, dass dann „richtig“ entschieden wird, wenn die Musterklagen zu Abtreibung und Co-Mutterschaft dort vorgelegt werden. Doch auch weitere Punkte aus der Feder von Brosius-Gersdorf zeigen eine Frau, die gewillt ist, durch staatliche Steuerung tief in die Autonomie von Familie, Ehe und privater Lebensführung hineinentscheiden zu wollen:
Sollte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion allen Ernstes auf diese Frau als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht einlassen, wäre es sicher ehrlicher, wenn Friedrich Merz die Schlüssel für das Bundeskanzleramt gleich an Lars Klingbeil und die SPD aushändigt, denn damit zöge weit über die jetzige Legislaturperiode hinaus eine Frau mit sozialistischen Gesellschaftsvorstellungen und fragwürdigen Ansichten zur Menschenwürde aber auch zur Autonomie und Freiheit von Bürgern auf 12 Jahre ins Bundesverfassungsgericht ein. Die Union sollte sich gut überlegen, ob sie ihren politischen Feinden wirklich auch noch selbst den Teppich in die obersten Gerichtshöfe ausrollt, anstatt endlich zu beginnen, dieses Land grundsätzlich wieder in die Spur zu bekommen.
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