
Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet auf ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. In einer Erklärung, die die Juristin über ihre Anwälte verbreiten ließ und die Apollo News vorliegt, beklagt sie unter anderem „ehrabschneidenden Journalismus“ und „unsachliche und diffamierende Kampagnen“ zu ihren Lasten.
Sie stehe „nach reiflicher Überlegung“ nun für das Amt der Verfassungsrichterin „nicht mehr zur Verfügung“, erklärte Brosius-Gersdorf zunächst in der Stellungnahme. Sie wolle damit die Demokratie und die anderen Kandidaten für das Verfassungsgericht schützen, heißt es weiter. In weiten Teilen der Erklärung geht sie jedoch in die Offensive und erhebt Vorwürfe.
Bemerkenswerterweise unter anderem gegen die FAZ, die sie nicht namentlich nennt, aber doch relativ eindeutig meint: „Einzelne Journalisten“ hätten einen „ehrabschneidenen Journalismus“ betrieben, schreibt Brosius-Gersdorf und bezieht sich dabei auf den „Politik-Teil eines Qualität- und Leitmediums“. Naheliegend ist, dass sie damit auf die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen abzielt. Allgemein beklagt die Juristin „Kampagnen“ im Internet, die auch „organisiert“ und „zum Teil KI-generiert“ seien. Unklar bleibt, worauf Brosius-Gersdorf diese Behauptungen stützt.
Weiterhin erklärt Brosius-Gersdorf, der Umstand, dass sie nun nicht ans Verfassungsgericht gewählt werde, sei ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft. So schreibt die Juristin in ihrer Erklärung mit Blick auf ihren umstrittenen Satz, es gäbe „gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt gilt“, dass dieser Satz ein „Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit“ sei. Diese wissenschaftliche Freiheit werde durch ihre „Nichtwahl sanktioniert“, behauptet die Juristin.
Dass die Union sie nun wegen ihrer Formulierungen und Forderungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht wählen wolle, betrachtet sie als unlogisch: „Es ist paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt“, schreibt Brosius-Gersdorf und betont: „Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU/CSU-Fraktion wegen meiner Position zum Schwangerschaftsabbruch steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag.“ Sie unterstreicht: Der Koalitionsvertrag gehe angesichts der angekündigten Kostenübernahme bei Abtreibungen durch die Krankenkassen selbst „von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus“.