Brosius-Gersdorf verzichtet auf Kandidatur

vor etwa 3 Stunden

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Die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf steht nicht länger für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zur Verfügung. Das teilte die 54-Jährige am Mittwoch über ihre Bonner Anwaltskanzlei mit. Nach massiven Widerständen aus der CDU/CSU-Fraktion sieht sie ihre Wahl als faktisch ausgeschlossen – und will einen drohenden Koalitionskonflikt abwenden.

In einer schriftlichen Erklärung äußerte sich die Juraprofessorin aus Potsdam deutlich: „Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung.“ Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass „meine Wahl ausgeschlossen ist“. Aus der Unionsfraktion sei ihr dies mehrfach, sowohl öffentlich als auch hinter verschlossenen Türen, unmissverständlich signalisiert worden. Teile der Fraktion lehnten ihre Wahl „kategorisch“ ab.

Brosius-Gersdorf war Teil eines gemeinsam abgestimmten Dreierpakets mit zwei weiteren Kandidaten – dem Unionskandidaten Günter Spinner und der SPD-nominierten Ann-Katrin Kaufhold. Deren Erfolg sieht sie nun durch die fortgesetzte Auseinandersetzung gefährdet. Man müsse verhindern, so Brosius-Gersdorf, dass eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.

Die Wahl war bereits im Juli überraschend von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden. Hintergrund waren wachsende Vorbehalte innerhalb der Union gegen Brosius-Gersdorf. Diverse Medien verwiesen auf frühere Äußerungen der Juristin zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Impfpflicht während der Corona-Pandemie. Kurz vor dem geplanten Wahltermin hatte zudem der Plagiatsgutachter Stefan Weber Fragen zu ihrer Dissertation öffentlich gemacht.

Lesen Sie dazu: „Nicht einmal einen Mindestbestand an Beweistatsachen”: Brosius-Gersdorf fordert Plagiatsjäger Stefan Weber zur Unterlassungserklärung auf

Trotz der Kritik hatte Brosius-Gersdorf zunächst an ihrer Nominierung festgehalten. In der ZDF-Sendung Markus Lanz signalisierte sie jedoch Bereitschaft zum Rückzug, sollte das Ansehen oder die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in Mitleidenschaft gezogen werden: „Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten.“ Sie wolle nicht Auslöser einer Regierungskrise sein, betonte sie damals.

Die Richterwahl ist für die schwarz-rote Koalition zur Belastungsprobe geworden. Obwohl die Unionsführung die Nominierung ursprünglich mitgetragen hatte, konnte sie die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zuletzt nicht mehr zusichern. In der Folge wurden sämtliche Kandidaten – auch jene ohne erkennbare Kontroversen – von der Tagesordnung gestrichen.

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) räumte im Nachhinein ein, dass man die „grundlegenden und inhaltlich fundierten Bedenken“ gegen Brosius-Gersdorf unterschätzt habe. Zugleich warf er der SPD eine Mitschuld am Scheitern des Verfahrens vor.

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