Bund und Länder offenbar einig: Arbeitsgruppe soll dienst- und waffenrechtliche Konsequenzen für AfDler prüfen

vor 18 Tagen

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Geht es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, sollte ein AfD-Verbotsverfahren längst vom Tisch sein – doch seine Länderkollegen widersprechen. Der CSU-Politiker hatte am Ende der letzte Woche stattgefundenen Innenministerkonferenz festgehalten, dass eine entsprechende Arbeitsgruppe erst dann eingesetzt werden sollte, wenn die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch ein Gericht bestätigt wurde – seine Länderkollegen sehen das teilweise anders.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai mit einem Gutachten hochgestuft – wenig später unterzeichnete die Behörde jedoch eine Stillhaltezusage, nachdem die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neueinstufung geklagt hatte. Bis das Gericht eine Entscheidung trifft, darf die AfD somit nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt werden.

Dobrindt hatte nach der Veröffentlichung des Gutachtens durch den Cicero sogar angedeutet, das Gutachten könnte aus seiner Sicht nicht für ein Verbotsverfahren ausreichen. Diese Position hatte er dann bei dem Aufeinandertreffen mit den Innenministern der Länder wiederholt, die SPD-geführten Länder revoltierten gegen diese Haltung – und konnten den CSU-Politiker offenbar zumindest zu einem Zugeständnis bewegen.

Zum Abschluss der Konferenz unterstrichen die Minister noch einmal ihren Standpunkt. „Wenn das Gericht die Einstufung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, müssen die Antworten auf diese Fragen aus unserer Sicht bereits auf dem Tisch liegen“, meinte etwa die niedersächsische Innenministerin, Daniela Behrens, gegenüber Table.Media bezüglich des künftigen Umgangs mit der AfD.

Mit dem Bundesinnenminister sei dann ein gemeinsames Vorgehen abgesprochen worden, Behrens gehe daher von einer zeitnahen Einsetzung einer Arbeitsgruppe aus. Weil ein Verbotsverfahren im Moment aber als wenig aussichtsreich gilt und von einigen Ländern sogar als riskant angesehen wird, soll das Gremium mögliche dienst- und waffenrechtliche Folgen für die AfD-Mitglieder im Falle einer Bestätigung der Hochstufung durch das Verwaltungsgericht vorbereiten.

Damit wurde offenbar ein Kompromiss zwischen konträren Positionen einiger Innenminister und Dobrindts Haltung getroffen, der bereits in der Vergangenheit beteuert hatte, eine Arbeitsgruppe dürfe maximal dienstrechtliche Konsequenzen prüfen. Vor allem die Bundesländer mit SPD-Beteiligung hatten in den vergangenen Wochen gegenüber dem Bundesinnenminister deutlich gemacht, dass ein Verbotsverfahren auch trotz der AfD-Klage geprüft werden könnte und weitere Folgen für AfD-Mitglieder umgesetzt werden sollten (mehr dazu hier).

Für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens hatte sich dann außerdem die SPD ausgesprochen. Das erklärte nicht nur ein Parteisprecher gegenüber der Welt, sondern auch die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen.“

Ebenfalls gegenüber der Funke-Mediengruppe erklärten die Grünen-Politiker Konstantin von Notz und Irene Mihalic: „Bei der AfD handelt es sich um eine brandgefährliche Partei, die die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Demokratie offen missachtet“. Bund und Länder sollten deshalb „Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD schaffen.“

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel