Bundesagentur für Arbeit verhindert Anstellung: Firma soll Flüchtlingen mehr bezahlen als Deutschen

vor 4 Monaten

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Dieser absurde Vorgang im baden-württembergischen Weingarten sorgt für Kopfschütteln ...

Zwei Flüchtlinge wollen arbeiten, ein Unternehmen ist bereit, sie einzustellen – doch die Bundesagentur für Arbeit stellt sich quer. Der Grund: Der Mindestlohn von 12,82 Euro sei nicht ausreichend – trotz gleicher Bezahlung für deutsche Kollegen.

Der angebotene Stundenlohn von 12,82 Euro reiche nicht aus, so bewertete es die Bundesagentur für Arbeit, denn für Helfer in der Versandabteilung liege das ortsübliche Entgelt bei mindestens 14 Euro pro Stunde. Die Bundesagentur bedachte dabei offenbar nicht, dass im gesamten Unternehmen vergleichbare Tätigkeiten zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro vergütet werden. So berichtet es die Schwäbische.

Zwei Flüchtlinge wollen als Versandhelfer arbeiten, doch das Jobcenter stellt sich quer.

Alles begann mit einer Anfrage einer Sozialarbeiterin aus Bad Waldsee. Sie setzt sich mit der SV Druck GmbH in Weingarten in Verbindung und bittet darum, zwei arbeitswillige Flüchtlinge einzustellen. Die Personalabteilung reagiert positiv und bietet den beiden Flüchtlingen Arbeitsverträge als Helfer im Versand an, mit einem Stundenlohn von 12,82 Euro – dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Arbeitsbeginn ist für den 1. Februar 2025 geplant, und alle Beteiligten sind optimistisch.

Doch dann kommt die Ernüchterung …

Die Zustimmung des Landratsamt Ravensburg blieb aus. Die Ausländerbehörde im Amt für Migration und Integration lehnt die Arbeitsgenehmigung ab, da der gesetzliche Mindestlohn nicht den ortsüblichen Bedingungen entspreche. Stattdessen wird ein Stundenlohn von mindestens 14 Euro gefordert. Die Sprecherin des Landratsamts Ravensburg erklärt auf Nachfrage der Schwäbischen, dass die Zustimmung von der Bundesagentur für Arbeit versagt wurde, denn das Jobcenter müsse bei Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, einbezogen werden.

Heißt also: Ausschlaggebend für die Ablehnung war die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit.

Auf Nachfrage begründet die Pressesprecherin der Agentur für Arbeit die Ablehnung damit, dass der gesetzliche Mindestlohn zwar die unterste Grenze der Entlohnung darstelle, jedoch nur dann gelte, wenn kein ortsübliches Entgelt ermittelt werden könne.

Bei Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, muss die Agentur für Arbeit einem Arbeitsverhältnis zustimmen.

Für die Personalabteilung der SV Druck GmbH ist diese Entscheidung unverständlich. Die Personalabteilung betonte, dass alle Versandhilfstätigkeiten im Unternehmen mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro vergütet werden. Würden die Flüchtlinge jedoch 14 Euro pro Stunde verdienen, läge ihr Lohn über dem ihrer deutschen Kollegen. Das könnte zu Spannungen im Unternehmen führen, da die Mitarbeiter möglicherweise über ihre Gehälter sprechen und die Ungleichbehandlung nicht nachvollziehen könnten.

Da die Lohnunterschiede nicht akzeptabel waren, sieht sich das Unternehmen gezwungen, die Reißleine zu ziehen. Die Arbeitsverträge der beiden Männer wurden noch vor ihrem ersten Arbeitstag aufgelöst.

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