Bundesgeneralanwaltschaft erlässt neuen Haftbefehl gegen Bielefeld-Attentäter

vor etwa 6 Stunden

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Die Bundesanwaltschaft hat einen neuen Haftbefehl gegen den Syrer Mahmoud M. erwirkt, der im Mai in Bielefeld mehrere Menschen mit einem Messer und einem Stockdegen schwer, teils lebensgefährlich, verletzt haben soll. Wie die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, wurde der 35-jährige Syrer dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Ihm werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt.

Der Angriff ereignete sich am Abend des 18. Mai in einer Bar in Bielefeld, in der Gäste den Aufstieg ihres Fußballvereins feierten. M. soll laut Ermittlungen gezielt auf die Menschen eingestochen haben. Vier Personen wurden dabei lebensgefährlich verletzt. Nach der Tat flüchtete der Verdächtige, konnte jedoch am späten Abend des darauffolgenden Tages in der Nähe von Düsseldorf festgenommen werden. Zunächst war M. aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bielefeld in Untersuchungshaft genommen worden.

Die Bundesanwaltschaft übernahm am 20. Mai die Ermittlungen. Grund dafür ist der Verdacht, dass es sich bei dem Angriff um einen religiös motivierten Anschlag auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln könnte.

Am Montag wurden weitere Details bekannt: Mahmoud M. soll sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft spätestens im Dezember 2014 in Syrien dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen haben (Apollo News berichtete).

Bis zum Frühjahr 2016 habe er für die Terrororganisation als Wach- und Grenzposten gearbeitet. Nach seiner Einreise nach Deutschland soll er demnach den Entschluss gefasst haben, im Namen des IS im Rahmen eines sogenannten Heiligen Kriegs möglichst viele Menschen zu töten – unabhängig davon, wen es treffe.

Generalbundesanwalt Jens Rommel warnte in diesem Zusammenhang am Montag vor anhaltenden Gefahren durch den IS. „Es gelingt dem IS nach wie vor, Anhänger für Anschläge etwa in Deutschland zu mobilisieren“, erklärte Rommel. Auch von Einzeltätern ohne direkte Bindung an eine Organisation gehe weiterhin ein erhebliches Risiko aus.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ordnete den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft gegen Mahmoud M. an. Die Ermittlungen dauern an.

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