
Nur ganz wenige Eingeweihte im Raumschiff Berlin dürfen genau wissen, was das „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ (BAP) bislang gekostet hat und was es über die Jahre hinweg kosten wird. Es werden ja nach wie vor Afghanen eingeflogen. Von mehr als 2.000 Zusagen einer Aufnahme in Deutschland ist die Rede. Eingeflogen derzeit aus der pakistanischen Hauptstadt Islamabad. Bis Anfang März 2025 waren über 33.200 Personen eingereist, darunter über 20.300 angebliche Ortskräfte mit Familien und über 12.900 weitere, besonders gefährdete Afghanen mit Familien. Kosten? Sicher geht es über die Zeit hinweg um einen siebenstelligen Euro-Betrag.
So richtig durchsichtig war das BAP nie. Ist es auch heute nicht. Viele Fragen sind und bleiben unbeantwortet: Waren wirklich alle nach Deutschland geholten Afghanen „Ortskräfte“? Drohte ihnen von den Taliban wirklich Ungemach? Waren auch Straftäter darunter? Ging es bei der Erteilung von Visa immer korrekt zu? Gab es seitens der Spitze im Außenministerium nicht auch fragwürdige Eingriffe? War bei der Beratung der Einreisewilligen nicht auch Vetternwirtschaft im Spiel? Warum wurde der Rat von Botschaftsangehörigen und von Sicherheitskräften beiseitegeschoben? TE hat regelmäßig über Unregelmäßigkeiten im BAP berichtet:
Eine Frage blieb bislang unbeantwortet: Wer waren und sind die NGOs, die dem Bundesamt für Migration (BAFM) Namen von Einreisenden zusammenstellten? Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter wollte eben dies von der Bundesregierung wissen. Doch die Regierung erklärt das zur Geheimsache. Und das Verfassungsgericht hat das Schweigen der Bundesregierung am 8. April 2025 abgesegnet. Tenor des Gerichts:
„Der Antrag ist unzulässig. Der Antragsteller hat nicht substantiiert, also hinreichend dargelegt, dass er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.“
Nur indirekt konnte man erraten, welche NGOs aus der Migrationslobby es waren. Bei einer weiß man es: Die „Luftbrücke Kabul“ ihres Begründers, des „Grünen“ Erik Marquardt, brüstet sich seit August 2021 mit dem Transfer Zehntausender Afghanen beziehungsweise der Beihilfe dazu. Anfangs charterte Marquardt gar privat eine Chartermaschine. TE hat hineingeleuchtet, so gut es ging.
Erik Marquardt (*1987) selbst ist nichts anderes als ein Migrationslobbyist im Gewand eines „Europaabgeordneten“. Der frühere Sprecher der „Grünen Jugend“ firmiert als freier Fotojournalist; ein abgeschlossenes Studium hat er nicht. Als „Fotojournalist“ besuchte und erkundete er ab 2015 x-mal die Fluchtrouten von Flüchtlingen. Seit 2019 sitzt er im Europäischen Parlament. Auf der aktuellen Website der „Kabulluftbrücke“ taucht er nicht auf. Aber nach wie vor heißt es dort grammatisch und syntaktisch schräg: „Heute arbeiten zwei Dutzend Menschen – ehrenamtlich und hauptamtlich Afghanistan, Pakistan und Deutschland – an der Aufgabe, bedrohten Afghan*innen zu evakuieren.“
Ob staatliche Gelder in Richtung „Kabulluftbrücke“ geflossen sind, weiß man nicht. Auf eine konkrete Anfrage der AfD vom Januar 2024 heißt es regierungsamtlich nur: „Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas hat die Zusammenarbeit mit ‚Kabul Luftbrücke‘ unterstützt.“
Um das NGO-Spinnennetz zusammenzuhalten, richteten Außenministerium und Bundesinnenministerium Ende 2022 eine „Koordinierungsstelle“ für die Durchführung des BAP ein. Die Arbeit dieser „Stelle“ endete nicht ganz unfreiwillig Ende 2024.
Die Stelle war für die erste Auswahl und Prüfung besonders gefährdeter Afghanen zuständig und gab die geprüften Fälle an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Die Stelle arbeitete mit 25 Fachleuten zusammen, um die vorgeschlagenen Fälle zu prüfen. Meldeberechtigt waren zivilgesellschaftliche Organisationen (welche auch immer). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte die Koordinierungsstelle mit insgesamt 8,4 Millionen Euro. Und da ging es manchmal recht großzügig und verschwenderisch zu.
Das BAMF selbst geht davon aus, dass es für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt rund 300.000 Euro zurückfordern wird. Da der – namentlich nicht genannte – Träger der Koordinierungsstelle (vermutlich eine NGO) allenfalls über geringe Eigenmittel verfügt, ist fraglich, ob und wie er die unwirtschaftlich verwendeten Mittel zurückzahlen kann. Es droht ein Schaden für den Bundeshaushalt. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes (BRH) zeigen Verstöße des Trägers der Koordinierungsstelle, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gesichert war, wie drei Beispiele belegen.
Beispiel 1: 2022 schloss der Träger der Koordinierungsstelle einen Vertrag über die Bereitstellung einer individualisierten Softwarelösung ab. Der Auftragswert lag bei 651.800 Euro. Im Jahr 2022 lag der einschlägige Schwellenwert für die Anwendung des EU-Vergaberechts bei 215.000 Euro. Der Träger der Koordinierungsstelle hat damit gegen das Vergaberecht verstoßen. Eine freihändige Vergabe ohne die dafür nötigen vergaberechtlichen Voraussetzungen stellt laut BRH einen schweren Vergabeverstoß dar.
Beispiel 2: Das BAMF beanstandete Belege zu eingereichten Reisekosten. Der stellvertretende Leiter der Koordinierungsstelle rechnete Ausgaben (unter anderem für einen Mietwagen und Hotelübernachtungen) von seinem Wohnort nach Berlin als Reisekosten ab, obwohl sein Dienstort Berlin war. Das BAMF forderte aufgrund dessen 7.829,41 Euro wegen nicht zweckentsprechender Verwendung der Mittel zurück.
Beispiel 3: Beleg Nummer 54 des Jahres 2023 enthält die Kreditkartenabrechnung des Trägers für Februar 2023. Aufgelistet sind unter anderem Ausgaben von 307,80 Euro für ein Frühstück für die Beschäftigen der Koordinierungsstelle sowie 655 Euro für ein Geschäftsessen für sechs Personen (mehrere Beschäftigte der Koordinierungsstelle sowie eines IT-Dienstleisters). Teuerste Einzelposition dieses Belegs ist ein Steak für 178 Euro. Boshafte Frage: Hat hier Bud Spencer bei einem seiner berühmt-berüchtigten Wettessen mitgefuttert?
Der Bundesrechnungshof schreibt Klartext: „Der Träger hat die angeforderten Mittel teilweise nicht zweckentsprechend und nicht wirtschaftlich verwendet.“ Die hier genannten Beispiele 2 und Beispiel 3 zeigen zudem, dass die abgerechneten Kosten nicht zuwendungsfähig sind. Denn solche Ausgaben sind, wenn sie als Teil einer Dienstreise anfallen, mit den jeweiligen Tagesgeldsätzen abgegolten. Der BRH kommt also zum Ergebnis, dass der Träger Auflagen und Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids sowie Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsvorgaben nicht beachtet habe.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hatte übrigens früh schon mitgeteilt, der Träger der Koordinierungsstelle habe zu Beginn der Förderung über keine Erfahrungen im Zuwendungsrecht verfügt. Er sei aber die einzige NGO, die bereit gewesen sei, als Koordinierungsstelle innerhalb des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan tätig zu werden. Immerhin ist derzeit keine anderweitige Förderung des Trägers aus Mitteln des BMI-Haushalts für das Jahr 2025 beabsichtigt. Man darf annehmen, dass sich hier Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) durchgesetzt hat.
Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) kann mittlerweile – und zwar ab der Endphase 2021 des Merkel-Regiments – als skandalöses Beispiel für eine als Kumpanei anmutende Zusammenarbeit von Bundesregierung, Verfassungsgericht und NGO-Migrationslobbys gelten. Der Staat hat hier hoheitliche Aufgaben an NGOs delegiert. Wie wenn der Staat angesichts von Zigtausenden an eidgebundenen Beamten und Hoheitsträgern selbst nicht in der Lage gewesen wäre, ein Programm wie das BAP rechtsstaatlich sauber durchzuführen.
Der Staat hat sich hier, vor allem unter der Ägide der Ex-Ministerinnen Baerbock (Grüne) und Faeser (SPD), Lobbyisten an den Hals geworfen, die nicht nur dilettantisch zu Werke gingen, sondern auch Rechtsnormen verletzten. Weil sie aber die richtige „Haltung“ zeigten, hat man in den Häusern Baerbock und Faeser alle Augen und Hühneraugen zugedrückt. So ist eine Parallel-Exekutive entstanden, die mit dem Grundgesetz nicht abgedeckt ist. Es wird Zeit, dass ein Untersuchungsausschuss des Bundestages hier einmal scharf hineinleuchtet.