Bundesregierung hat 551 Fragen zum NGO-Komplex nicht fristgerecht beantwortet

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Beantwortet die Bundesregierung die 551 Fragen der Union oder nicht? Vor zwei Wochen hatte die CDU/CSU eine Kleine Anfrage eingereicht, mit der die Finanzströme zahlreicher linker Lobbygruppen durchleuchtet werden sollten.

Tagelang versuchte NIUS in Erfahrung zu bringen, ob das zuständige Bundesfinanzministerium beabsichtigt, die Fragen zu beantworten oder der Unionsfraktion für die Beantwortung eine Fristverlängerung vorzuschlagen. Hintergrund: Die Anfrage ging am 24. Februar bei der Bundestagsverwaltung ein. Sie hätte fristgerecht nach 14 Tagen bis zum heutigen Montag beantwortet werden müssen. Eine Fristverlängerung kann nur mit Einverständnis des Fragestellers erfolgen.

Nun aber verstrich die Frist – aber gibt es Antworten? NIUS hakte diesbezüglich beim Bundesfinanzministerium nach. Wurde die Kleine Anfrage beantwortet oder hat man Fristverlängerung beantragt? Am Dienstagnachmittag teilte die Behörde von Jörg Kukies (SPD) mit: „Die Bearbeitung der Kleinen Anfrage befindet sich in der finalen Phase. Darüber hinaus äußern wir uns zu internen Prozessen nicht.“ Damit ist jedoch nicht beantwortet, ob eine Fristverlängerung bei der Union beantragt wurde. Klar ist nur, dass es bislang keine Antworten gibt.

Der Bundestagsverwaltung ist eine solche Fristverlängerung zumindest nicht bekannt, wie sie gegenüber NIUS bestätigt. Auch eine entsprechende Mahnung oder eine Sachstandsabfrage der Union liegt der Verwaltung nicht vor. „Die fragestellende Fraktion kann die Bundesregierung zur Beantwortung auffordern“, erklärt die Behörde. „Dies wäre beispielsweise schriftlich möglich oder mündlich im Ältestenrat.“ Der Ball würde damit bei der Union liegen. Hält man hier lieber die Füße still, um eine mögliche Koalition mit der SPD nicht zu gefährden?

Die Anfrage der Union kam aus dem Büro des CDU-Abgeordneten Mathias Middelberg.

SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil hatte die CDU/CSU-Fraktion zunächst indirekt aufgefordert, die Anfrage zum NGO-Komplex zurückzuziehen. Auf Anfrage der Welt, ob die SPD diese Position weiter vertrete, erklärte ein Sprecher der SPD-Bundespartei vor wenigen Tagen: „Lars Klingbeil und Friedrich Merz haben sich mit Beginn der Sondierungsgespräche auf einen Umgang mit den Fragen der Union verständigt.“ Alles Weitere sei vertraulich. Wie dieser Deal genau aussieht, bleibt also unklar.

Medienanwalt Joachim Steinhöfel hat für NIUS am Dienstagnachmittag beim Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Das SPD-geführte Finanzministerium wird darin aufgefordert, zu beantworten, ob zur Beantwortung der Kleinen Anfrage eine Fristverlängerung beantragt wurde.

Mitunter kann eine Fristverlängerung dazu führen, dass die Anfrage komplett unter den Tisch fällt, wenn sich der neue Bundestag konstituiert. Die konstituierende Sitzung ist momentan für den 25. März geplant. Für Union und SPD könnte dies ein „eleganter“ Weg sein, den heiklen Vorgang aus der Welt zu schaffen.

Die Union stellte Fragen zur Finanzierung der Demos gegen Rechts.

Die 551 Fragen drehten sich insbesondere um die Gemeinnützigkeit verschiedenster Vereine, die sich als „zivilgesellschaftliche Akteure“ verstehen und meist aus dem linken Spektrum stammen. Auch über die Finanzierung von Organisationen, die etwa zu Demonstrationen „gegen Rechts“ aufgerufen hatten, wollte die Union Näheres erfahren. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden vieler dieser Organisationen mit Millionen Euro an Steuermitteln versorgt.

Politiker von SPD, Grünen und Linken hatten die Anfrage scharf kritisiert. Lars Klingbeil, Co-Vorsitzender der SPD, beklagte nach Bekanntwerden der Anfrage, die Union würde „Organisationen, die unsere Demokratie schützen“ an „den Pranger stellen“.

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