
Deutschland hat seit 2022 für die Unterbringung und Verpflegung von Afghanen in Pakistan rund 50 Millionen Euro ausgegeben. Dabei geht es um afghanische Staatsbürger, die über die sogenannte „Menschenrechtsliste“, das „Überbrückungsprogramm“ und das „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“ einen Aufenthaltstitel in Deutschland erlangt haben. Die Afghanen warten in Pakistan, meist in der Hauptstadt Islamabad, auf ihre Ausreise nach Deutschland.
Von 2022 bis Ende November 2024 seien „bislang ca. 34,9 Mio. Euro verausgabt worden“, heißt es in einer im Dezember veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Throm. Um wie viele Personen aber geht es dabei? „In den Jahren 2022 bis 2024 erfolgte in dieser Zeit im Rahmen aller Aufnahmeverfahren aus Afghanistan die Einreise von über 25.831 (Stand: 29. November 2024) Personen“, schreibt das Innenministerium, das die unterschiedlichen Aufnahmeprogramme für sogenannte „Ortskräfte“ gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt verantwortet. In den Kosten enthalten sind Unterkunft, Verpflegung, medizinische Dienstleistungen und eine „psychosoziale Betreuung“.
Annalena Baerbock besuchte zuletzt 2022 ihren pakistanischen Amtskollegen Bilawal Bhutto Zardari.
Anschließend werden die Afghanen von der Bundesregierung direkt nach Deutschland eingeflogen. Die Zahl der wartenden Personen sinke derzeit „insbesondere durch die regelmäßig durchgeführten Charterflüge von Pakistan nach Deutschland“, erklärt das Innenministerium. Bei den 34,9 Millionen Euro wird es jedoch nicht bleiben: „Hinzu kommen im Jahr 2024 noch nicht verausgabte Mittel für bereits erbrachte Leistungen in Höhe von ca. 7,5 Mio. Euro (ca. 3,5 Mio. Euro Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, ca. 3,9 Mio. Euro für die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm).“ Auch für die nächste Zeit sind weitere Millionen eingeplant: „Für die kommenden drei Monate (Dezember 2024 bis Februar 2025) werden derzeit ca. 6,5 Mio. Euro für die fortgesetzte Unterbringung und Versorgung der aufzunehmenden Personen in Pakistan veranschlagt.“
So gliedern sich die von 2022 bis Ende November 2024 ausgezahlten 34,9 Millionen Euro.
Damit kostet die Unterbringung und Versorgung den deutschen Steuerzahler bis Februar 2025 insgesamt 48,9 Millionen Euro. Wer aber erhält das Geld? „Die Unterbringung und Versorgung in Pakistan von aufzunehmenden Personen“ erfolge „über einen von der Bundesregierung beauftragten Dienstleister“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Eine Nachfrage von NIUS, wer denn dieser Dienstleister sei, wird nicht beantwortet. „Angaben zum Dienstleister erfolgen seitens der Bundesregierung zum Schutz des Auftragsverhältnisses nicht“, teilt ein Sprecher des Innenministeriums mit. Die Bundesregierung gibt wenig Einblick in ihre Vorgehensweise in Pakistan und Afghanistan, das zeigt sich auch an anderer Stelle.
Wer einen Platz im „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan“ erhält, entscheiden örtliche „zivilgesellschaftliche Organisationen“, die angeblich „spezifische Kenntnisse über die für eine Aufnahme in Betracht kommenden Personen oder der Verhältnisse in Afghanistan“ mitbringen. Der Bundesregierung wird also eine Liste mit Namen vorgelegt und hebt oder senkt anschließend den Daumen. Die teilnehmenden zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dabei durch eine vom Innenministerium finanzierte Koordinierungsstelle unterstützt. Diese erhielt allein im Jahr 2023 durch das Innenministerium rund 3,3 Millionen Euro. Wer aber diese „meldeberechtigten Stellen“ sind, will die Bundesregierung seit Jahren nicht verraten.
Eine Gruppe von Afghanen landet im März 2024 aus Islamabad kommend in Berlin.
Die Informationen werden als „Verschlussache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad ‚VS – VERTRAULICH‘ eingestuft, wie die Bundesregierung schreibt. „Um die Arbeitsfähigkeit der meldeberechtigten Stellen zu gewährleisten, entscheiden diese selbst darüber, ob und wie sie ihre Teilnahme am Bundesaufnahmeprogramm öffentlich machen.“ Bei einer Identifizierung der Personen seien diese einer „erhöhten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt“.
Schon im Dezember hatte NIUS darüber berichtet, dass durch die unterschiedlichen Aufnahmeprogramme für Afghanen Kosten in Höhe von 149 Millionen Euro entstanden sind. Von den veranschlagten 149 Millionen Euro entfallen laut Bundesregierung 111,6 Millionen Euro auf das Auswärtige Amt für das Überbrückungsprogramm, das Ortskräfteverfahren und die Menschenrechtsliste. Weitere 28,6 Millionen Euro wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die durchgeführten Ortskräfteverfahren veranschlagt. Schließlich kommen 8,8 Millionen Euro für das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums hinzu. Für die Entsendung von Personal für Sicherheitsinterviews seien zudem „Kosten in Höhe von ca. 4,3 Millionen Euro entstanden“.
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