Bundesregierung beantwortet 551 Fragen zu NGOs

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Die Bundesregierung hat nach Informationen von NIUS die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zum Thema „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ beantwortet. NIUS konnte die Antwort der regierung einsehen, darin heißt es: „Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten ‚NGOs eine Schattenstruktur‘ bildeten.“ Zunächst hatte die Bild über die Antwort berichtet.

Auszug aus der Antwort der Bundesregierung.

Die Union hatte in ihrer Anfrage 551 Fragen gestellt, in denen sie Auskunft über die politische Neutralität staatlich geförderter NGOs erbat. Die Frage, wie viel Steuergeld die 17 in der Anfrage erwähnten NGOs erhielten, beantwortete die Regierung nicht. Dies sei in der „vorgesehenen Frist nicht zu leisten“. Eine Fristverlängerung wurde allerdings nicht beantragt. Auch 96 weitere Fragen wurden nicht beantwortet.

So antwortete die Regierung 71 Mal: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ 8 Mal schrieb sie, ihr lägen zu der Frage „keine Informationen“ vor. 17 weitere Fragen wurden wegen der „unspezifischen Fragestellung“ nicht beantwortet.

Auch zur Gemeinnützigkeit einzelner Organisationen wollte sich die Regierung nicht äußern: „Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde.“

In einer Vorbemerkung äußerte sich die Regierung harsch: „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe ist, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten, gleichviel ob sie – wie weit überwiegend – eine Projektförderung oder eine institutionelle Förderung oder keine Förderung erhalten.“ Auch sei es „nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.“

Die „Omas gegen Rechts“ agitierten in den vergangenen Wochen kräftig gegen AfD und CDU.

Die Union hatte unter anderem wissen wollen, ob die Regierung überprüfe, inwiefern Fördergelder im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ „missbräuchlich für parteipolitische Zwecke“ verwendet worden seien. Die Regierung antwortete, dass Zuwendungsempfänger seit Jahren „ausdrücklich in einem gesonderten Schreiben“ darauf hingewiesen würden, „den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und das Gebot der Sachlichkeit zu beachten“. Die zuständigen Behörden prüften die Mittelverwendung fortlaufend.

Laut Bild gingen die Antworten „genau jetzt, am Abend“ ein. Allerdings wurde die exklusive Meldung der Zeitung erst am Mittwochmittag veröffentlicht. Welcher Abend gemeint war und ob die Meldung zunächst zurückgehalten wurde, bleibt unklar. Die Frist zur Beantwortung der 551 Fragen war eigentlich bereits am Montagabend abgelaufen. Die Anfrage hatte sich zum Politikum entwickelt, weil sie die laufenden Verhandlungen der Union mit der SPD belastete. SPD-Chef Lars Klingbeil hatte die Fragen als „Foulspiel“ bezeichnet. Gegenüber der Welt hatte die SPD bestätigt: „Lars Klingbeil und Friedrich Merz haben sich mit Beginn der Sondierungsgespräche auf einen Umgang mit den Fragen der Union verständigt.“

Die Union hatte die Anfrage als Reaktion auf NIUS-Recherchen gestellt, die aufgezeigt hatten, dass die Veranstalter der Demonstrationen „gegen Rechts“ häufig Steuergeld erhalten hatten. Auf diesen Demonstrationen wurden die AfD, aber auch Friedrich Merz und die Union zum Feindbild ausgerufen. Die Regierung finanzierte auf diese Weise also die Proteste gegen die Opposition.

Die Sondierer von Union und SPD.

Noch am Dienstagnachmittag hatte das für die Beantwortung zuständige Finanzministerium gegenüber NIUS mitgeteilt: „Die Bearbeitung der Kleinen Anfrage befindet sich in der finalen Phase. Darüber hinaus äußern wir uns zu internen Prozessen nicht.“ Zu diesem Zeitpunkt war die Frist bereits abgelaufen. Eine Fristverlängerung war der Bundestagsverwaltung nicht bekannt, wie sie gegenüber NIUS bestätigte.

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