
Die Bundesregierung hat die Unionsanfrage mit den 551 Fragen zur Finanzierung von NGOs beantwortet und an die Union zurückgeschickt. Von einer Antwort im engeren Sinne kann dabei aber nicht gesprochen werden. In wesentlichen Punkten wich die Bundesregierung aus und erklärte regelmäßig, dass sie keine spezifische Antwort geben könne.
In insgesamt 71 Fällen gab sie der Bild zufolge an, dass ihr zu den gestellten Fragen „keine Erkenntnisse“ vorlägen. Darüber hinaus erklärte die Bundesregierung achtmal, dass sie entweder „keine Informationen“ zu dem angefragten Sachverhalt habe oder es nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle, entsprechende Informationen zu sammeln. Darüber hinaus blieben 17 weitere Fragen unbeantwortet, wobei die Regierung dies mit „der unspezifischen Fragestellung“ begründete.
Insbesondere Fragen zu Correctiv lässt die Bundesregierung fast gänzlich unbeantwortet. Hier heißt es regelmäßig, dass der Bundesregierung keine Kenntnisse vorlägen oder sie nicht zuständig sei. Lediglich in einer Anlage nimmt man Stellung zur Höhe der Finanzierung von Correctiv. Diese war aber überwiegend ohnehin schon bekannt. Auch fragte die Unionsfraktion, ob und inwiefern Correctiv politische Entscheidungsprozesse beeinflusst.
Hierzu erklärte die Bundesregierung: „Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Studien und anderer Dokumente, die zum Ausbau des Wissens der Bundesregierung über ein Fachthema dienen, besteht nicht.“ Und weiter: „Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.“ Folglich könne man die Frage nicht beantworten.
Auf die Frage, ob es Verbindungen zwischen der Correctiv gGmbH und Regierungsbehörden gebe, die ihre Finanzierung sicherstellen, erklärt die Bundesregierung schlicht: „Soweit der Bund ein Projekt einer Organisation oder eine Organisation institutionell fördert, erlässt die zuständige Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid oder schließt mit der Organisation einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag.“ Auch auf die Frage, ob Correctiv Demonstrationen oder Proteste mit finanziellen Mitteln unterstütze, könne man keine Antwort geben.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Union zudem zurück, dass die geförderten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine „Schattenstruktur“ bilden würden. Sie erklärt: „Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten ‚NGOs eine Schattenstruktur‘ bildeten“.
Darüber hinaus erklärt die Bundesregierung, dass es nicht zu ihren Aufgaben gehöre, die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen umfassend zu überwachen oder zu bewerten. Sie betont auch, dass es nicht Teil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages sei, die Regierung damit zu beauftragen, öffentlich zugängliche Informationen zusammenzustellen.
Einige der von der Union gestellten Fragen lassen sich zwar aus öffentlichen Quellen beantworten, jedoch nicht alle. Die Anfrage, die insgesamt 551 Fragen zur Finanzierung von NGOs umfasste, löste eine hitzige Debatte aus. SPD-Chef Lars Klingbeil kritisierte das Vorgehen scharf und warf der Union ein „Foulspiel“ vor. Er erklärte, die Anfrage stelle Organisationen „an den Pranger“, die sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen würden.