Bundesregierung will „Kolonialherrschaft aufarbeiten“ – Wiedergutmachung soll es nicht geben

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Die Bundesregierung will die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte zwar verstärken, schließt finanzielle Wiedergutmachungen an ehemalige Kolonien aber aus. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die der Tagesspiegel berichtete.

In der Antwort heißt es demnach, dass „das unter deutscher Kolonialherrschaft begangene Unrecht“ zwar aufzuarbeiten sei, der Begriff der Wiedergutmachung jedoch völkerrechtlich nicht anwendbar ist. Eine internationale Verpflichtung habe es zur Zeit der Kolonialverbrechen nicht gegeben, heißt es. „Das Konzept der Wiedergutmachung ist daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht anwendbar“, heißt es wörtlich in der Antwort der Bundesregierung.

Konkret bezieht sich die Regierung auch auf das 2021 zugesagte Hilfspaket für Namibia im Umfang von 1,1 Milliarden Euro. Die Mittel sollen über 30 Jahre verteilt in Projekte für Wiederaufbau, Entwicklung und Versöhnung fließen. Bisher sind die Gelder jedoch nicht ausgezahlt worden, da die Gespräche über Umsetzung und Zeitplan noch laufen. „Davon sollen 1,05 Milliarden Euro für ein Programm für Wiederaufbau und Entwicklung und 50 Millionen Euro für ein Programm für Versöhnung bereitgestellt werden“, heißt es in der Antwort.

Ab 1884 hatte auch Deutschland Kolonien in Afrika, Ozeanien und Ostasien errichtet, wenn auch wesentlich weniger als europäische Nachbarn wie Großbritannien, Frankreich oder Italien. In der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, verübten deutsche Truppen einen Massenmord an den Herero und Nama – Taten, die heute offiziell als Völkermord anerkannt sind. Rechtliche Entschädigungspflichten ergeben sich daraus aber keine, der Begriff „Völkermord“ wurde erst 1948 durch die UN-Konvention eingeführt und mit Strafmaß belegt – er gilt nicht rückwirkend.

Deutschland kämpft derweil auch im Inland gegen jeglichen (vermeintlich) positiven Bezug zur Kolonialvergangenheit an: 2024 sollen in Mannheim vier Straßen umbenannt werden, weil ihre Namensgeber im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialgeschichte stehen. Konkret sollen die Namen der Gustav-Nachtigal-Straße, der Leutweinstraße, der Lüderitzstraße und der Sven-Hedin-Straße geändert werden.

Gustav Nachtigal, Theodor Leutwein und Adolf Lüderitz sind alle mit der deutschen Kolonialzeit verbunden. Nachtigal war als Reichskommissar an der Gründung mehrerer westafrikanischer Kolonien beteiligt, Leutwein wiederum war zeitweise als Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika tätig. Lüderitz war ein Landbesitzer in der deutschen Kolonie. Der Schwede Sven Hedin hatte zwar als Asienforscher nichts mit den deutschen Kolonien zu tun, soll aber laut der Initiative „Hinschauen – Kolonialgeschichte Mannheim“ als glühender Verehrer Adolf Hitlers dessen Plan unterstützt haben, Russland zu erobern und zur deutschen Kolonie zu machen.

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