Im Bundestag Schutz für Habeck: So funktioniert das Politkartell

vor etwa 2 Monaten

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Es kommt gelegentlich vor, dass die Immunität von Abgeordneten des Bundestags aufgehoben wird und gegen sie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bzw. Gerichturteile (Aufhebung der Indemnität) möglich werden. Das Grundgesetz schützt die Abgeordneten mit Artikel 46 davor. In der 19. Legislaturperiode 2021 bis 2025 war das 25mal der Fall, zuvor erheblich seltener.

Aktuell stand die Aufhebung der Immunität von drei Bundestagsabgeordneten an. In zwei Fällen hatte der Ausschuss des Bundestages für „Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung“ die „Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens“, also die Aufhebung der Immunität vorgeschlagen, in einem dritten Fall nicht. Das Plenum des Bundestages folgte diesen Vorschlägen am Abend des 5. Juni in allen drei Fällen. Allerdings mit unterschiedlichen Abstimmungsverhältnissen. Siehe S. 870 und 871 des Sitzungsprotokolls.

Causa MdB Gökay Akbulut (Linke)

Gegen Akbulut wird wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung ermittelt, weil sie in einem Zug von Heidelberg nach Stuttgart eine Flasche in Richtung eines Mitreisenden geworfen haben soll. Die Abgeordnete hatte auf ihrem Instagram-Kanal berichtet, sie sei selber von einem Mann mit einer Bierflasche beworfen sowie rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden. Zeugen widersprachen der Schilderung. Im Plenum des Bundestages stimmten alle Fraktionen für die „Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens.“

Causa Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD)

Hahns Immunität war bereits 2024 aufgehoben worden, als er noch im bayerischen Landtag saß. Er soll in sozialen Medien ein Video freigegeben und veröffentlicht haben, in dem die Rede einer Freie-Wähler-Abgeordneten unrechtmäßig aus dem Zusammenhang gerissen und mit anderen Aufnahmen zusammengeschnitten worden sei. Bereits Anfang 2021 kam es deshalb zu einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung von Räumen der AfD-Fraktion im Maximilianeum – dem Bayerischen Landtag. Das Video ist derzeit im Netz nicht auffindbar. Im Plenum des Bundestages stimmten alle Fraktionen für die „Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens.“

Causa Dr. Robert Habeck („Grüne)

Hier schlug der „Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung“ vor, die Durchführung eines Strafverfahrens nicht zu erteilen. Nur die AfD stimmt gegen die Empfehlung, also für eine Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens, alle anderen Fraktionen wollten Habeck ungeschoren davonkommen lassen.

Das war bei Habeck der Hintergrund: Der damalige Wirtschafts- und Klimaminister hatte am 30. August 2024, also zwei Tage vor der sächsischen Landtagswahl vom 1. September, beim Wahlkampfabschluss der „Grünen“ im Rundkino in Dresden gesagt: „Sich … für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Troll-Armeen aufzubauen, seine Meinung gekauft zu bekommen: Das ist widerlich, und das gehört sich nicht, und wir wissen, das AfD und BSW genauso bezahlt werden.“

Die Staatsanwaltschaft Dresden wollte gegen diese Unterstellung ermitteln. Habeck selbst hat später über sein Parteibüro erklären lassen, dass er diese Behauptungen nicht wiederholen werde.

Gerade die Causa Habeck entbehrt allerdings nicht einer riesigen Portion zynischer Ironie. Schließlich war es Habeck, der rund 1.500 Strafanzeigen gegen Kritiker losließ. Schließlich geht es etwa auf Habeck zurück, dass das in solchen Sachen mehrfach übermotivierte Amtsgericht Bamberg am 12. November 2024 eine frühmorgendliche polizeiliche Durchsuchung beim Unterfranken Stefan Willi Niehoff (64) veranlasst hatte: wegen „Volksverhetzung.“ Niehoff hatte im Juni 2024 folgendes Bild gepostet bzw. retweetet:

TE hatte mehrmals darüber berichtet. Niehoff wurde später wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Volksverhetzung zu 90 Tagessätzen verurteilt; der Habeck-Post spielte schließlich nur noch am Rande eine Rolle. Der Anwalt des Beschuldigten kündigte unterdessen an, Einspruch einzulegen. Damit dürfte es zu einem Prozess kommen.

Merke: Alle sind vor dem Gesetz gleich. Nur manche sind gleicher. Siehe George Orwells „Farm der Tiere“ von 1945.

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