Bundestag lehnt Hausausweis für Terroropfer Stürzenberger ab

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Die Bundestagsverwaltung hat mehreren Mitarbeitern der AfD die Erteilung von Hausausweisen für den Bundestag verweigert. Unter den Betroffenen befindet sich auch der Islamkritiker Michael Stürzenberger. Der Islamkritiker bestätigte die Ablehnung seines Hausausweises gegenüber NIUS.

Am Dienstag hatte die Bundestagsverwaltung in einer Pressemitteilung verkündet, mehreren Mitarbeitern die Erteilung der Hausausweise verweigert zu haben, ohne jedoch die AfD zu nennen: „Bei allen abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte“, hieß es zur Begründung.

Im Falle der abgelehnten Mitarbeiter lägen „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte“.

Grundlage für die Entscheidung ist eine Verschärfung der Hausordnung des Bundestages, die bereits Anfang des Jahres von Union, SPD, Grünen und FDP beschlossen wurde. Die Verschärfung der Regeln trat im März 2025 in Kraft.

Laut NIUS-Informationen ist Stürzenberger für den bayerischen AfD-Bundestagsabgeordneten Erhard Brucker tätig, der seit Mai 2025 für die Partei im Parlament sitzt. Brucker und Stürzenberger kennen sich seit mehr als einem Jahrzehnt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete saß lange Jahre im bayerischen Landesvorstand der rechten Kleinpartei „Die Freiheit“, die von 2010 bis zur Auflösung 2016 existierte. Bundesvorsitzender der Partei war ab 2014 Michael Stürzenberger. Als Vorbild galt die holländische „Partij voor de Vrijheid“ von Gründer Geert Wilders. Brucker gilt zudem als langjähriger Unterstützer der islamkritischen Bürgerbewegung „Pax Europa“ von Stürzenberger.

Gegenüber NIUS erklärte Stürzenberger zum Vorwurf der Zweifel an seiner Verfassungstreue: „Ich bin sehr verwundert, worin diese Zweifel bestehen sollen. Seit 2023 tauchen wir nicht mehr im Bericht des bayerischen Verfassungsschutzes auf. Und die suchen ja mit der Lupe. Das zeigt, das wir mit unserer Aufklärung anerkannt und im Mainstream angekommen sind.“

Wie ein Fraktionssprecher der AfD bestätigte, wurden die Anträge auf Zugang von drei Mitarbeitern von Abgeordneten der AfD-Fraktion durch die Bundestagsverwaltung abgelehnt. Zudem sei „bei einem weiteren Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten die erteilte Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestages einschließlich des Intranets aufgehoben worden.

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