Bundestag setzt Familiennachzug aus: Aber die meisten Angehörigen dürfen trotzdem kommen!

vor etwa 5 Stunden

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Der Bundestag hat entschieden, den Familiennachzug zu Ausländer ohne Asylstatus für zwei Jahre komplett zu stoppen. Das betrifft vor allem Menschen aus Syrien. Für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition stimmten laut Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow 444 Abgeordnete. 135 Parlamentarier stimmten mit Nein.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, es gehe darum, den Zuzug nach Deutschland gleichermaßen zu steuern und zu begrenzen. „Das ist der Auftrag für diese Legislaturperiode“, fügte er hinzu. Seine Rede wurde von zahlreichen Zwischenrufen begleitet. Fakt ist aber: Die Neuregelung wird nur wenige Prozent der Flüchtlinge betreffen – die allermeisten können und werden ihre Angehörigen trotzdem noch nach Deutschland holen.

Der Nachzug für sogenannte „subsidiär Schutzberechtigte“ war – anders als für anerkannte Flüchtlinge – bereits auf 1.000 Angehörige pro Monat beschränkt gewesen. Künftig sollen Flüchtlinge ohne Asylstatus nur noch in Härtefällen Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjährige die Eltern nachholen dürfen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, bezeichnete das Gesetzesvorhaben der Koalition als einen „klitzekleinen Schritt in die richtige Richtung“, den die Partei deshalb unterstütze. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, sagte, die Koalition betreibe eine „menschenfeindliche Abschreckungspolitik“. Die Aussetzung des Familiennachzugs sei „unbarmherzig“, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Marcel Emmerich. Ohne ihre Familien fehle Geflüchteten oft der emotionale Rückhalt, der für eine erfolgreiche Integration notwendig sei.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), konterte die Kritik von Grünen und Linken mit dem Satz, es gehe schließlich «um Zugang zu Personen, die ursprünglich illegal nach Deutschland gekommen sind».

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