
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) legt offiziell Einspruch gegen das Ergebnis der vorgezogenen Bundestagswahl ein. BSW-Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali werde die entsprechenden Unterlagen beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages noch am Mittwoch (23. April) abgegeben, hieß es in Berlin. Es ist dies zugleich der letzte Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen. Üblicherweise beträgt die Frist, bis zu der solche Wahlbeschwerden erhoben werden können, zwei Monate ab dem Tag der Wahl.
Die Partei von Sahra Wagenknecht erhofft sich von dem Einspruch eine teilweise Neuauszählung der Stimmen und somit doch noch den Einzug in das Parlament. Das BSW war bei der vorgezogenen Bundestagswahl ganz knapp mit 4,981 Prozent der abgegebenen Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 9.500 Stimmen bei insgesamt knapp 50 Millionen abgegebenen Stimmen bundesweit.
„Die Daten legen nahe, dass wir mit hoher Wahrscheinlichkeit die Fünfprozent-Hürde tatsächlich geknackt haben und Friedrich Merz ohne Kanzlermehrheit wäre“, sagte BSW-Europapolitiker Fabio De Masi der „Frankfurter Rundschau“. Ob das BSW wirklich die Fünf-Prozent-Hürde geschafft haben sollte, wird jedoch nach Ansicht politischer Beobachter für die Wagenknecht-Partei und ihre Rechtsvertreter schwer nachzuweisen sein.
Allerdings könnte das BSW tatsächlich von einer Besonderheit im bundesdeutschen Wahlsystem benachteiligt worden sein: der relativ kurzen Frist für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen bei dieser vorgezogenen Neuwahl.
Würde das BSW doch noch in den Deutschen Bundestag einziehen, hätte das gravierende Folgen: Schwarz-Rot hätte keine Mehrheit mehr, AfD und BSW könnten mit mehr als einem Viertel der Abgeordneten endlich einen Corona-Untersuchungsausschuss durchsetzen!