Bundeswahlleiterin bestätigt Kontakt mit Kanzleramt vor brisantem Brief an Scholz!

vor 6 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Was ist da los zwischen Bundeskanzleramt und Bundeswahlleitung?

Am Freitag warnte die Wahlbehörde unter der Leitung von Dr. Ruth Brand vor allzu hastig angesetzten Neuwahlen. Doch nach NIUS-Informationen haben enge Vertraute von Olaf Scholz diesen Brief mit der Absender-Behörde abgestimmt, um eine Warnung vor frühen Neuwahlen auszusprechen. NIUS erfuhr: Scholz' Umfeld stand im direkten Kontakt mit Brand.

Gegenüber der Bild-Zeitung bestätigt ein Sprecher der Bundeswahlleiterin: Ja, es hat Kontakt mit dem Bundeskanzleramt vor Versand des Briefes gegeben. Eine Einflussnahme soll aber nicht stattgefunden haben.

Offenbar orchestriert der Kanzler mit engen Vertrauten und SPD-Führung eine massive Medienkampagne unter Ausnutzung von Behörden zum zeitweiligen Machterhalt von Scholz!

Mit dieser Eilmeldung vermeldete der Spiegel die angeblich notwendige Verzögerung von Neuwahlen. Ruth Brand war von Innenministerin Nancy Faeser berufen worden.

Der Brief, der Scholz am Freitag erreichte, wurde umgehend an den Spiegel durchgestochen und dort per Eilmeldung veröffentlicht. Scholz und seine Vertrauten, so erfuhr NIUS von einem Insider, der direkt mit dem Vorgang befasst war, wollen so Stimmung machen, um eine Vertrauensfrage vor dem 15. Januar und frühere Neuwahlen zu verhindern.

Mit den Worten „Herausforderungen und Risiken einer vorgezogenen Neuwahl“ hat sich die Bundeswahlleiterin an den Kanzler gewendet. Die Aktion soll nach NIUS-Informationen geplant worden sein.

Bei vorgezogenen Neuwahlen im Januar (wie CDU-Chef Friedrich Merz gefordert hat) warnt Bundeswahlleiterin Ruth Brand in ihrem Brief an Scholz vor „unabwägbaren Risiken“. Eine Formulierung, die nach NIUS-Informationen zwischen Scholz-Vertrauten in der SPD und dem Umfeld der Bundeswahlleiterin abgestimmt und dann verschriftlicht und wiederum an Scholz gesandt wurde.

Tatsächlich scheint das umgehende Durchsickern des Briefes an Scholz diese Version zu bestätigen. Zum Briefverkehr des Bundeskanzlers haben nur seine engsten Mitarbeiter Zugang. Briefe, die in solch sensiblen Angelegenheiten wie Sicherheit und Integrität der Bundestagswahlen direkt an den Bundeskanzler gerichtet sind, geraten nie an die Medien und können nur mit Zustimmung von Olaf Scholz selbst „geleaked“ werden, auch wenn dabei penibel darauf geachtet wird, dass Scholz das glaubwürdig dementieren kann.

Persönliche Briefe an den Kanzler bleiben normalerweise persönlich.

Auffällig: Kurz vor dem brisanten Brief an Scholz teilte ein Sprecher der Bundeswahlleiterin noch mit, man sehe keine besondere Herausforderung, auch wenn Neuwahlen kurzfristig passieren würden.

Der Informant, der anonym bleiben will, sagt zu NIUS: „Es soll dem Kanzler sehr wichtig gewesen sein, dass dieser Brief möglichst schnell an ihn übermittelt würde.“ Im Kanzleramt widerspricht man dieser Darstellung. Der Brief sei auch an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gegangen, von da an die Fraktionsvorsitzenden und so möglicherweise an den Spiegel. Der Brief sei nur verfasst worden, weil die Bundeswahlleiterin in ernster Sorge sei, ebenso manche Bürgermeister, die nicht so schnell eine Wahl organisieren könnten.

Seit 2023 ist Dr. Ruth Brand die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes und Bundeswahlleiterin.

Der Spiegel-Artikel wurde umgehend von SPD-Mitarbeitern auf Social Media verbreitet. Als starkes Argument gegen zügige Neuwahlen ...

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz verbreitete via X schleunigst die Olaf Scholz sehr genehme Spiegel-Berichterstattung mit folgenden Worten: „Danke an die Bundeswahlleiterin sage ich als Abgeordneter & ehem. Bürgermeister auch für die kommunale Familie. Sollte sich Merz zu Herzen nehmen und nicht das Land mit Neuwahlen zu unmöglichen Zeiten verrückt machen.“

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Gero Hocker spielte mit einem Post auf X bereits auf eine mögliche Absprache zwischen Scholz-Umfeld und Bundeswahlleiterin an: „Diese Feilscherei, dieses Possenspiel, dieses Teppichkrämerische ist würdelos! Aber dass ⁦der Bundeskanzler⁩ es genau so aufführt, verwundert dann doch nicht. Mit Haltung vor den Souverän treten und Neuwahlen durchführen – und zwar möglichst bald!“ Dazu veröffentlichte Hocker den Spiegel-Artikel über den durchgestochenen Brief...

Diese Feilscherei, dieses Possenspiel, dieses Teppichkrämerische ist würdelos! Aber dass ⁦@Bundeskanzler⁩ es genau so aufführt, verwundert dann doch nicht. Mit Haltung vor den Souverän treten und #Neuwahlen durchführen - und zwar möglichst bald! https://t.co/1KRzExj4dr

Wolfgang Kubicki (FDP), Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Wolfgang Kubicki, Vize-Chef der FDP, kommentierte auf X: „Falls den Grünen die Integrität des Rechtsstaates noch einen Hauch wert ist, dann können sie diesen Kanzler nicht mehr stützen, wenn das stimmen sollte. Olaf Scholz und seine Genossen agieren wie die Herrscher einer Bananenrepublik.“

Falls den Grünen die Integrität des Rechtsstaates noch einen Hauch wert ist, dann können sie diesen Kanzler nicht mehr stützen, wenn das stimmen sollte. Olaf Scholz und seine Genossen agieren wie die Herrscher einer Bananenrepublik. WK https://t.co/mOUYKRfyoD

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Wiesbaden, 08.11.2024

Betreff: Herausforderungen und Risiken einer vorgezogenen Neuwahl im Januar bzw. Februar 2025Sehr verehrter Herr Bundeskanzler,

basierend auf den aktuellen politischen Entwicklungen und den Überlegungen zur Durchführbarkeit einer vorgezogenen Neuwahl Anfang des Jahres 2025 möchte ich Ihnen die nachstehenden Informationen zu Ihrer Kenntnisnahme übermitteln. Eine vorgezogene Wahl im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages wird grundsätzlich wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt.

Dies stellt für die beteiligten Stellen, wie Wahlorgane, Länder und Gemeinden aufgrund des begrenzten zeitlichen Rahmens eine große organisatorische Herausforderung dar. Da die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl essentiell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie ist, ist es erforderlich, den Zeitraum der 60 Tage ab Auflösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können.

Dies umfasst unter anderem, die Bereitstellung der notwendigen IT-Infrastruktur auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes. Dabei sind in der gegenwärtigen Situation ganz besonderes Augenmerk auf die zunehmenden hybriden Bedrohungen zu richten und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dies bedarf einer sorgfältigen Prüfung und übergreifenden Implementierung auf den betroffenen Ebenen. Überdies sind die Aufwände der Beschaffung der Wahlunterlagen aufgrund der aktuellen Marktlage nicht zu vernachlässigen. Hierbei ist insbesondere in den letzten Jahren die Beschaffung von Papier und die Beauftragung geeigneter Druckdienstleister zunehmend erschwert und mit längerem Vorlauf verbunden.

Zudem müssen Wahlausschüsse, wie Kreis- und Landeswahlausschüsse berufen werden und tagen, Wahlhelfende berufen und hinreichend geschult werden, geeignete Wahlräume organisiert und ausgestattet werden.

Soweit Termine und Fristen in die Weihnachtszeit oder in den Zeitraum zwischen den Jahren fallen würden, wäre der nur sehr knappe Zeitraum von 60 Tagen maßgeblich verkürzt. Dies könnte zu unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen, insbesondere auf Gemeindeebene, führen und Beschaffungsmaßnahmen faktisch kaum realisierbar machen. Insgesamt bestünde bei Nichtbeachtung der praktischen Herausforderungen die Gefahr, dass sich insbesondere die folgenden Risiken realisieren:

1) Ein überstürztes Handeln von Wahlvorschlagsträgern, was zu einer vermehrten Nichtzulassung von Wahlvorschlägen führen könnte, beispielsweise aufgrund nicht ordnungsgemäß durchgeführter Aufstellungsversammlungen (Ladungsfristen sind zu beachten) oder fehlerhaft eingereichter Wahlvorschläge.

2) Insbesondere nicht etablierte Parteien mit dem Erfordernis zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften (die zugleich von den zuständigen Gemeindebehörden einzeln zu bescheinigen sind) wären unter zusätzlichem Zeitdruck.

3) Die Gemeindebehörden könnten über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus in gesteigertem Maße belastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Bescheinigungen nicht rechtzeitig an Wahlvorschlagsträger herausgegeben werden können.

4) Eine Überlastung der Wahlämter kann insgesamt auch zulasten einer ordnungsgemäßen Briefwahlvorbereitung, hier insbesondere zu Verzögerungen beim Versand führen, was insbesondere für Auslandsdeutsche zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Wahlteilnahme führen könnte. Auch wären die allgemeinen Postlaufzeiten zu beachten.

5) Zudem ist zu befürchten, dass nicht nur in einzelnen Wahlbezirken, sondern in größerem Ausmaß, durch fehlende Wahlunterlagen oder unzureichend geschulte Wahlvorstände eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gegegebenfalls nicht hinreichend gewährleistet werden kann.

Insgesamt sehe ich in diesem Fall eine hohe Gefahr, dass der Grundpfeiler der Demokratie und das Vertrauen in die Integrität der Wahl verletzt werden könnte. Ich bitte Sie daher bei eventuellen Erwägungen die oben aufgezeigten Risiken zu berücksichtigen und mich für eine ordnungsgemäße Durchführung einer möglichen Neuwahl zu unterstützen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung

Dr. Ruth Brand

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