
Das BSW erhält bei der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl voraussichtlich Tausende Stimmen mehr. Laut einer Auswertung von Wahlrecht.de geht das aus den bis zum 11. März festgestellten endgültigen Resultaten der Landeswahlleiter hervor. Demnach hätten die einzelnen Wahlausschüsse 4.277 zusätzliche Stimmen für das BSW verbucht.
Insgesamt hat sich der Saldo der Zweitstimmen somit um 7.425 erhöht, auch AfD und CDU profitierten mit jeweils 1.600 zusätzlichen Stimmen, zudem wurden auch der Linken mehr als 1.000 Stimmen angerechnet. Das BSW ist jedoch der große Gewinner.
Die Partei kommt nunmehr auf 4,98 statt 4,97 Prozent, nach wie vor fehlen jedoch gut 9.500 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Das BSW fordert daher eine bundesweite Neuauszählung. Großflächig korrigiert wurden bislang lediglich die Schnellmeldungen, die am Wahlabend telefonisch übermittelt worden waren.
Hierbei kam es in zahlreichen Wahlkreisen zu leichten Abweichungen vom tatsächlichen Ergebnis, vor allem wegen der Namensähnlichkeit des BSW und des Bündnisses Deutschland. Vielerorts wurde das Ergebnis deswegen korrigiert, in Nordrhein-Westfalen ordnete der Landeswahlleiter etwa eine landesweite Überprüfung der Ergebnisse in den 64 Wahlkreisen an – hier wurde mit zusätzlichen 1.295 Stimmen für das BSW auch die ausschlaggebendste Korrektur durchgeführt.
Dabei wurden vermutlich jedoch ebenso lediglich die Schnellmeldungen korrigiert. Ob es bei einer Neuauszählung daher für das BSW reichen würde, ist offen. Weil jedoch allein bei den Schnellmeldungen Tausende Stimmen falsch zugeordnet wurden, während dem BSW nach dem vorläufigen Endergebnis nur 13.435 Stimmen fehlten, sind weitere Abweichungen denkbar.
Das BSW macht neben menschlichem Versagen – wegen der Platzierung des BSW auf dem Wahlzettel – und den Abweichungen bei den Schnellmeldungen zudem auch die Briefwahl der Auslandsdeutschen für das knappe Wahlergebnis verantwortlich. Zahlreiche der 213.000 für die Bundestagswahl registrierten Auslandsdeutschen erhielten die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig oder gar erst nach der Wahl (Apollo News berichtete).
Am Dienstag hat sich das BSW deshalb an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Hier soll eine komplette Neuauszählung der rund 50 Millionen abgegebenen Stimmen erfolgen. Über eine Wahlprüfungsbeschwerde müsste jedoch der Bundestag entscheiden, weshalb die eine verfassungsrechtliche Klage zunächst scheitern dürfte.
Sollte der Bundestag eine Beschwerde jedoch annehmen, würde die Mandatsrelevanz der Auszählungsfehler entscheiden, also wie viel Einfluss mögliche Wahlpannen auf das Endergebnis haben. Nun sind die 4.277 zusätzlichen Stimmen zwar bislang nicht mandatsrelevant – die Abweichungen befinden sich aber aufgrund der geringen Zahl notwendiger Stimmen in einer brisanten Größenordnung.
Sollte das Bundesverfassungsgericht jetzt oder durch eine Wahlprüfungsbeschwerde doch zu dem Schluss kommen, dass Neuauszählungen notwendig sind, um jegliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses auszuschließen, könnte deshalb eine teilweise oder komplette Wahlwiederholung angeordnet werden.