Bundeswirtschaftsministerium entdeckt neue Erlösquelle: hohe Gebühren für Informationen

vor 2 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Wer besucht nicht gerne ein Klassentreffen oder verabredet sich mit früheren Kollegen, um mit ihnen über die guten alten Zeiten zu plaudern? Das dachte sich wohl auch Wirtschafts- und Energieministerin Katharina Reiche (CDU) und traf sich am 1. Juli 2025 mit Spitzenfunktionären des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Hauptgeschäftsführerin sie von 2015 bis 2019 gewesen ist. Ob sie allerdings mit den Mitgliedern des Vereins in Erinnerungen schwelgte, wagt nicht nur die Autorin dieses Beitrags zu bezweifeln.

Auch die Plattform abgeordnetenwatch (Bürger fragen – Politiker antworten) war neugierig und hinterfragte nach dem Grund dieses Treffens. Statt konkreter Antworten erhielt der Verein jedoch die Nicht-Information, mit dem man alles ausweichen und verklären kann: dass „dieses und andere Gespräche in vertraulichem Rahmen stattgefunden hätten“. Ergo: Geht die Bürger gar nichts an.

Zum Glück gab es aber noch sieben weitere Gespräche der Ministerin mit Verbänden, Institutionen und Energiebranchen, wie z.B. mit Bill Gates sowie den Vorstandschefs von Siemens Energy und Uniper. Diese fanden zwischen Mitte Juni und Mitte Juli statt. Das Recherche-Team von abgeordnetenwatch wollten auch hierzu Einzelheiten erfahren und beantragte am 11.8.2025 Einsicht in die entsprechenden Akten. Laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind solche Anträge – bei geringem Bearbeitungsaufwand – gebührenfrei. Sollten jedoch Sichtung, Prüfung und Schätzung umfangreicher Unterlagen notwendig sein, können laut IFG lediglich bis zu 500 Euro anfallen. Umso erstaunlicher war die Antwort des Rechtsreferates im BMWE: „Nach erster Einschätzung dürfte Ihr Informationsantrag zu insgesamt acht Terminen Gebühren in Höhe von bis zu 4.000,00 Euro verursachen“.

Und das, obwohl das Bundesverwaltungsgericht ein solches Vorgehen bereits 2016 für rechtswidrig erklärt hat: „Die Aufspaltung eines einheitlichen Informationsbegehrens in eine Vielzahl von Einzelanträgen ist mit dem im IFG angelegten Verbot einer abschreckend wirkenden Gebührenerhebung unvereinbar.“

Laut abgeordnetenwatch ist dies kein Einzelfall: Immer wieder versuchen Ministerien, mittels hoher Gebühren den Zugang zu Unterlagen zu erschweren. So verlangte das Bildungsministerium für einen früheren Antrag von abgeordnetenwatch 1.710 Euro. Angeblich sei ein Verwaltungsaufwand von 36 Stunden entstanden. Als die Internetplattformen eine detaillierte Aufstellung verlangten, zog das Ministerium die Forderung zurück.

Im Fall von Reiches Wirtschaftsministerium hat abgeordnetenwatch inzwischen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeschaltet.

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