CDU-Politikerin Caroline Bosbach unter Druck: CDU-Vorstand stellt Ultimatum wegen ungeklärter Vorwürfe

vor etwa 15 Stunden

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Caroline Bosbach, Bundestagsabgeordnete der CDU und Tochter der Unions-Legende Wolfgang Bosbach, steht massiv in der Kritik! Sie soll 2.500 Euro Bargeld von einem Parteikonto erhalten und im Jahr 2023 Stimmen bei einer parteiinternen Wahl des CDU-Wirtschaftsflügels MIT erkauft haben. Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft Köln involviert.

Im Fokus steht die Barzahlung in Höhe von 2.500 Euro aus CDU-Mitteln an Bosbach für Social-Media-Leistungen eines Mitarbeiters. Dieser soll die Rechnung fingiert haben, das Geld sei dann persönlich an Bosbach übergeben worden. Ein bisschen merkwürdig: Obwohl sie in einem aktuellen Statement ihre Unschuld beteuert („Ich habe mich nicht bereichert“) zahlte Bosbach nach Aufkommen der Vorwürfe einen Betrag von 2500 Euro „vorsorglich“ an die Partei, wie sie im Statement auf Instagram und Facebook berichtet.

Die zweite Anschuldigung betrifft angeblichen Stimmenkauf bei der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) im Jahr 2023. Neumitglieder sollen 90 bis 100 Euro erhalten haben, um für Bosbach zu stimmen. Auch kostenfreie Verpflegung wurde ihnen versprochen. Grundlage für diese Vorwürfe sind eidesstattliche Versicherungen und – laut Bosbach – gefälschte Chatverläufe. Die Politikerin weist auch diesen Verdacht strikt zurück, spricht von Rufmord und Manipulation.

Bislang wurde kein offizielles Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings prüft die Staatsanwaltschaft Köln vom CDU-Kreisverband übergebenen Unterlagen. Nachdem sie zu einer klärenden Sitzung Mitte Juli nicht erschienen war, hat der CDU-Kreisvorstand Rheinisch-Bergischer Kreis Caroline Bosbach nun schriftlich aufgefordert, bis Freitag eine ausführliche Stellungnahme zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen abzugeben. Eine Vorstandssitzung am 9. August soll den weiteren Umgang mit dem Fall klären.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel